23.a) Zweite und dritte Beratung SPD
Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohnes
(Mindeslohngesetz - MLG)
- Drs 17/4665 (neu) -
23.b) Beratung Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Jetzt Voraussetzungen für die Einführung eines Mindestlohns schaffen
- Drs 17/7483 -
23.c) Beratung Antrag DIE LINKE.
Mehrheitswillen respektieren - Gesetzlicher Mindestlohn jetzt
- Drs 17/8026 -
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg über gute Löhne ist zentral für eine soziale Marktwirtschaft. Das legendäre Credo von Ludwig Erhard „Wohlstand für alle" ist eine klare Absage an Dumpinglöhne. Viel später in seiner Amtszeit als Bundeskanzler hat Erhard betont: „Ziel der deutschen Sozialpolitik muss es sein, alle sozialen Gruppen vor einer Entwicklung zu bewahren, in der sie zunehmend bloß Objekte staatlicher Fürsorge sind". Das war eine deutliche Ansage gegen eine Politik der Ausgrenzung. Zugleich war das aber auch ein Appell gegen staatliche Bevormundung und Einmischung in alle Bereiche des Lebens.
Um Lohndumping und damit Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, hat eine Koalition aus CDU/CSU und FDP mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz von 1996 den Weg eröffnet, allgemeine verbindliche Mindestlöhne festzulegen. Für die vergangenen Jahre können wir eine stetig wachsende Zahl von Branchen-Mindestlöhnen beobachten. Diese Entwicklung hat sich weitestgehend unter unionsgeführten Regierungen vollzogen. Die rot-grüne Bilanz bewegt sich dagegen deutlich unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Ihre Versäumnisse der Vergangenheit sind das eine - was Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf an Vorstellungen hinsichtlich eines staatlichen Mindestlohns vorlegen, trägt den Flurschaden in die Zukunft. Sie schwächen damit die bewährte Tarifautonomie und schaden wirtschaftlicher Entwicklung und Arbeitsmarkt.
Ich möchte daran erinnern, dass unter der christlich liberalen Koalition die Beschäftigten in so wichtigen und großen Branchen wie der Pflege und dem Wach- und Sicherheitsgewerbe gegen wettbewerbsverzerrende Dumpinglöhne abgesichert wurden. Auch aktuell vergeht kaum eine Woche, in der nicht für jeden hier sichtbar wird, dass wir an dieser Konzeption weiter arbeiten.
Neu sind zum 1. Januar 2012 die Verordnungen für Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit, dem Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk beschlossen worden. Während es sich beim Dachdeckerhandwerk und den Gebäudereinigern um Folgeregelungen handelt, wird für die Zeitarbeit damit erstmals ein Branchenmindestlohn eingeführt.
Der heutige Stand ist, dass rund vier Millionen Beschäftigte in Branchen tätig sind, in denen es einen bundesweiten allgemeinverbindlichen Mindestlohn gibt. So viel Schutz durch Mindestlöhne hat es in Deutschland noch nie gegeben. Und dieses hohe Schutzniveau ist nicht unter einem sozialdemokratischen Kanzler erreicht worden, sondern unter einer Christdemokratischen Regierungschefin!
Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen ist jetzt nicht mehr möglich. Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk haben sich bewährt, wie auch die wissenschaftliche Evaluierung eindeutig ergeben hat. Es ist nur konsequent, dass diese jetzt verlängert werden.
Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne verhindern Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zugleich der großen Mehrzahl der Unternehmen, die ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne bezahlen. Mit dem Erlass der Verordnungen hat die Bundesregierung einmal mehr bewiesen, dass sie es mit ihrem Einsatz für faire Löhne ernst meint.
Mit den positiven Erfahrungen, die wir mit den branchenbezogenen Lohnuntergrenzen gemacht haben, bewegen wir uns nach meiner Überzeugung auf sicherem Boden. Entgegen mancher Befürchtungen konnte ein Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund von Tarifverträgen abgeleiteter allgemeinverbindlicher Mindestlöhne nicht beobachtet werden. Die Evaluierungsstudien von vier namhaften wissenschaftlichen Instituten in den jeweiligen Branchen, über die die Medien berichtet haben, kommen vielmehr zu weitgehend positiven Ergebnissen.
Absolute Übereinstimmung besteht zwischen den Koalitionspartnern darin, dass alle Branchen-Mindestlöhne wie auch eine allgemeine Lohnuntergrenze auf tarifvertraglichen Regelungen aufbauen müssen. Die Lohnfindung funktioniert nicht aufgrund freihändiger politischer Festsetzung - wie beim Wurstkauf nach dem Motto: „Darf es ein wenig mehr sein?". Sie ist ein sensibler Prozess, für deren Durchführung es geeignete und bewährte Akteure gibt: Die Tarifvertragsparteien. Sie handeln den Lohn aus, der die Interessenbalance zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer widerspiegelt. Der staatsfernere Weg hat sich, wie auch in anderen Bereichen, so der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, als der richtige erwiesen.
Die Überlegung ist jetzt, wie wir nach diesen Regeln eine Lohnuntergrenze auch für die Bereiche zu finden, in denen tarifvertragliche Lösungen unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zustande kommen. So droht zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen eine von den Tarifvertragsparteien im Gaststättengewerbe gewollte Mindestlohnregelung daran zu scheitern, dass die Tarifbindung nicht ausreichend ist. Es ist doch verständlich, dass die Beschäftigten und ihre Betriebe in der Branche erwarten, dass die bestehenden Instrumentarien auf den Prüfstand gestellt werden und Alternativen auf die Tagesordnung kommen. Deshalb diskutieren wir jetzt über eine allgemeine Lohnuntergrenze.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, mit Ihren Forderungen in die Kompetenzen der Tarifvertragsparteien einmischen wollen. Auch wer diese punktuell angreift, schießt gegen das Prinzip. Bevor es die Tarifpartner überhaupt ihre ureigenste Aufgabe wahrnehmen lässt, provoziert das SPD-Konzept schon den Sündenfall: Den staatlich festgesetzten Mindestlohn.
Wir meinen: Tarifautonomie kann sich nicht auf die Vorzeige-Branchen wie die Metall- oder Chemieindustrie beschränken, in denen Löhne unter zwölf Euro nicht vorkommen, und sie kann nicht bei darunter liegenden Löhnen einfach aufhören. Wo die Grenze nach unten liegt, muss aus ihr heraus geklärt werden – und nicht durch die Politik.
Wenn der Staat für die Festlegung der Löhne zuständig sein sollte, warum sollte dann noch jemand in eine Gewerkschaft eintreten, warum ein Unternehmen in einen Arbeitgeberverband! Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie unterscheiden eine Soziale Marktwirtschaft von einer Staatswirtschaft. Und deshalb wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stärken, indem wir die Aushandlung einer allgemeinen Lohnuntergrenze mit allen ihren Details in ihre Verantwortung legen.
Die Tarifpartner haben in den verschiedensten Situationen gezeigt, dass sie zu sachgerechten Lösungen im Stande sind. Mit der Sozialpartnerschaft verfügen wir über ein Modell, dass staatlichen Eingriffen weit überlegen ist und international anerkannt und vielfach beneidet wird. Es ist nicht lange her, dass das Zusammenspiel der Sozialpartner den entscheidenden Beitrag zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise geleistet hat. Eine solche Ohrfeige haben die Tarifvertragsparteien nicht verdient.
Mit einer Unionspolitik, die die beiden genannten Zielsetzungen erfolgreich verbunden hat, sind die Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland über viele Jahrzehnte gut gefahren. Und so soll es auch bleiben.