9.) Beratung Antrag SPD
Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete
- Drs 17/5912 -
Ich bin schon etwas verwundert, heute zu diesem Antrag der SPD sprechen zu müssen; denn wir haben doch in diesem Jahr bereits die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Vorschriften geändert und mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete hergestellt: Mit dem Gesetzentwurf 17/4401 wurde im März die Möglichkeit einer Ausnahme von der räumlichen Beschränkung in Fällen der Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums geschaffen. Dies alles gegen die Stimmen der Grünen, der Linken, vor allem aber auch gegen die Stimmen derselben SPD, die heute erneut einen Antrag zu diesem Thema eingebracht hat.
Wenn ich Ihren heutigen Antrag lese, frage ich mich, warum Sie nicht damals unserem Antrag zugestimmt haben. Wenn es Ihnen wirklich um Verbesserungen für die in Deutschland Asyl Suchenden und Geduldeten ginge, dann hätten Sie damals unserem Antrag zustimmen müssen. Stattdessen gehen Sie nun mit dem von Ihnen vorgelegten eigenen Antrag, die Residenzpflicht gänzlich aufzuheben, fast schon provokativ noch einmal ein ganzes Stück über die gerade neu geschaffenen Regelungen hinaus.
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers gibt es für die räumlichen Beschränkungen, die den Geduldeten und den Asylbewerbern auferlegt werden, gute Gründe: Asylbewerber haben während des Verfahrens Anspruch auf Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich und in der Hauptsache sollen sie die Entscheidung über ihre Anträge abwarten und sich nicht unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland überall niederlassen und vor allem umziehen können. Residenzpflicht und räumliche Beschränkungen sollen primär gewährleisten, dass die Asylbewerber und die Geduldeten jederzeit für die Zustellung und Umsetzung asylrechtlicher Entscheidungen erreichbar sind. Auch ist es nicht so, dass in Deutschland durch diese Regelung zu enge räumliche Einschränkungen verfügt werden. Es ist nicht so, dass den Menschen nur engste Räume zur Verfügung stehen, innerhalb derer sie überhaupt keine Möglichkeit haben, von Ort zu Ort zu wechseln, Beschäftigungen nachzugehen oder schulische Bildung zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Residenzregelung auseinandergesetzt und stets festgestellt, dass die Residenzregelung keinen Verstoß gegen unsere Rechtsordnung darstellt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ebenfalls dieser Sicht gefolgt.
Dass eine restriktive Auslegung der Residenzpflicht gerade bei oftmals überlangen Asylverfahren der Integration nicht dienlich ist, das hat auch Schwarz-Gelb verstanden und deshalb die Vorschriften geändert. Die Aufenthaltsbeschränkungen wurden zur Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums gelockert. Hierdurch haben wir nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Bildungseinrichtungen erleichtert, sondern auch die Möglichkeiten zur Integration verbessert.
Ich halte die Residenzpflicht in ihrem Kern noch immer für eine sinnvolle Regelung, auf die ich ungern gänzlich verzichten würde: Es geht um Menschen, deren Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland noch unsicher ist – und in vielen Fällen abgelehnt wird. Wenn diese Menschen sich völlig grenzenlos bewegen und niederlassen dürften, bestünde durchaus die Gefahr, dass einige Bewerber das Ende Ihres Asylverfahrens nicht abwarten, sondern versuchen werden, sich dem Zugriff des Staates durch ständigen Umzug, keine Bekanntgabe der neuen Adresse etc. zu entziehen.
Ich halte viel eher einen anderen Punkt für entscheidend: Wir müssen es schaffen, die Asylverfahren schneller durchzuführen. Wir dürfen es uns aus integrationspolitischer Sicht nicht erlauben, dass Asylsuchende im Jahre 2009 im Schnitt 8,1Monate auf die materielle Entscheidung in der Sache warten mussten. Entweder nehmen wir die Menschen nach der Entscheidung über den Asylantrag auf – dann müssen wir aber auch sofort unsere Integrationsbemühungen verstärken – oder aber wir setzen, wenn der Antrag abgelehnt wurde, diese Entscheidung auch zügig um. Im Ergebnis muss es doch vor allem darum gehen, den Menschen, die zu uns kommen, möglichst schnell eine klare Perspektive und bei einem erfolgreichen Antrag auch eine Zukunft zu geben und sie nicht so lange wie bisher im Unklaren zu lassen.
Zurück zu diesem Antrag der SPD: Wenn wir die Residenzpflicht vollumfänglich aufheben würden, bestünde die Gefahr, dass sich die Asylbewerber und die Geduldeten in Deutschland schneller fest einrichten, ein Bereitstehen für Entscheidungen über ihre Anträge verzögert und mit weiterem unnötigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und es auch für diese selbst im Falle einer Ablehnung des Asylantrages weitaus belastender würde, Deutschland wieder verlassen zu müssen. Die Residenzregelung ist deshalb, auch aus dem Verständnis für die schwierige Situation der Betroffenen heraus, eine Regelung, die im Interesse der Asylbewerber selbst liegt.