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27.10.2011

Dr. Ralf Brauksiepe

Die Kommunen erhalten wieder die Handlungsfähigkeit, die sie brauchen

Rede zur Finanzkraft der Kommunen




12.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

Zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

- Drs 17/7141, 17/7171, 17/7402 -

 

12.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (7.A)

zum Antrag DIE LINKE.
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen

zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemeindefinanzkommission gescheitert - Jetzt finanzschwache Kommunen - ohne Sozialabbau - nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien

- Drs 17/1744, 17/7189, 17/7514 -


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen kommen wir hinsichtlich der Umsetzung der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses vom Februar dieses Jahres ein gutes Stück voran, insbesondere hinsichtlich der schrittweisen Entlastung der Kommunen. Wir geben den Kommunen damit ein großes Stück ihrer Souveränität zurück. Durch den Entzug der finanziellen Grundlagen wurde das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung jahrelang ausgehöhlt. Das ändern wir heute.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Beim Studium der Rednerliste ist mir aufgefallen, dass hier kein Vertreter von SPD oder Grünen spricht, der schon in der 14. Wahlperiode dabei war, als über die Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gesprochen wurde.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entschuldigen muss ich mich jetzt nicht dafür!)

Aber es gibt ja zum Glück Protokolle, in denen man nachlesen kann, was seinerzeit gesagt worden ist. Am 26. Januar 2001 – das war zu D-Mark-Zeiten – wurde hier über den Gesetzentwurf zur Einführung der Grundsicherung im Alter debattiert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte 600 Millionen D-Mark zur Entlastung der Kommunen vorgesehen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie einmal etwas zu heute!)

Die Kollegin Erika Lotz hat damals gesagt:

Die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten

– gemeint waren die grundsicherungsbedingten Mehrkosten –

werden vom Bund getragen. Die Kommunen werden also nicht belastet, wie es die CDU/CSU fälschlicherweise in ihrem Entschließungsantrag behauptet.

Das Protokoll vermerkt zur Rede der Kollegin:

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

600 Millionen D-Mark, das war Ihr schäbiges Angebot. Sie haben behauptet, das sei ausreichend für die Kommunen. Ich kann verstehen, dass heute keiner redet, der dafür verantwortlich war. Sie mögen zwar nicht persönlich verantwortlich sein, aber Sie stehen politisch in der Verantwortung für die Ausplünderung der Kommunen; denn Sie haben das damals auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hiller-Ohm?

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Gerne, Herr Präsident.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und beantworten Sie doch meine Fragen auch noch! Das mit den acht Monaten meine ich!)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Bitte.

Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
Herr Dr. Brauksiepe, können Sie bitte ausführen, wofür die 16-prozentige Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Grundsicherung im Alter damals gedacht war? Ist es richtig, dass dies als Ausgleich dafür vorgesehen war, dass die Kommunen nicht länger auf die Familienangehörigen zurückgreifen konnten? Weil wir diese Möglichkeit abgeschafft haben, ist die Grundsicherung im Alter ja überhaupt erst geschaffen worden. Können Sie das bestätigen? Warum vermitteln Sie hier den Eindruck, dass die gesamten Kosten für die Grundsicherung durch den Bund hätten übernommen werden sollen? Das war damals gar nicht im Gespräch.

(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Weil Sie es eben nicht gemacht haben! Sie haben die Kosten nicht übernommen!)

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Frau Kollegin, ich muss Ihnen leider sagen, dass Ihr wiederholter Hinweis auf die 16-Prozent-Beteiligung belegt, dass Sie vollkommen falsch orientiert sind. Sie haben keine 16-prozentige Beteiligung eingeführt.

(Peter Götz [CDU/CSU]: So ist es! Absolute Zahlen!)

Sie haben eine absolute Summe eingeführt: 600 Millionen D-Mark. Das sind umgerechnet 307 Millionen Euro. Diese Summe wurde im Vermittlungsausschuss von der damaligen Opposition in diesem Haus und der Mehrheit im Bundesrat auf 409 Millionen Euro hochgesetzt. Das war eine absolute Zahl.

(Peter Götz [CDU/CSU]: So ist es!)

Es ging nicht um 16 Prozent. Ich kann Ihnen sagen, woher die 16 Prozent kommen. Das gehört noch zur Antwort auf Ihre Frage, Frau Kollegin. Wir haben in der Großen Koalition angefangen, hier aufzuräumen. Wir haben in der Großen Koalition eine prozentuale Beteiligung eingeführt, weil wir gesehen haben, dass die Beteiligung des Bundes mit einer festen Summe angesichts der steigenden Kosten relativ immer mehr abgenommen hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genau so ist es!)

In der Großen Koalition sind wir auf eine prozentuale Beteiligung übergegangen, die wir schrittweise erhöht haben. Sie sprachen – im Passiv – davon, dass eine Beteiligung in Höhe von 16 Prozent eingeführt wurde. Da sind Sie leider in einem völlig falschen Film.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Zuruf der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD])

16 Prozent Bundesbeteiligung gäbe es dann, wenn der jetzt vorliegende Gesetzentwurf durch eine Blockade nicht in Kraft träte und im nächsten Jahr der Status quo gelten würde.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich! Peinlich!)

In diesem Jahr liegt die Beteiligung bei 15 Prozent; wenn sich nichts ändern würde, würde diese im nächsten Jahr auf 16 Prozent steigen. Nicht Sie haben unter Rot-Grün eine Beteiligung in Höhe von 16 Prozent eingeführt, sondern die Große Koalition hat eine schrittweise steigende prozentuale Beteiligung eingeführt, die im nächsten Jahr auf 16 Prozent steigen würde, wenn nicht das kommt, was wir wollen. Wir wollen im nächsten Jahr keine 16 Prozent, sondern 45 Prozent. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Lühmann?

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Bitte.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich warte noch auf die Antwort auf meine Frage!)

– Sie kommen auch noch dran, Frau Haßelmann.

Kirsten Lühmann (SPD):
Herr Dr. Brauksiepe, stimmen Sie mir zu, dass ein Teil der Menschen, die damals in die Grundsicherung im Alter kamen, vorher in der Sozialhilfe waren? Stimmen Sie mir weiterhin zu, dass die zusätzlichen Kosten, die durch die Menschen, die vorher nicht in Sozialhilfe waren und in dieses neue Konstrukt gekommen sind, mit 800 Millionen D-Mark richtig eingeschätzt wurden – damals hatte man noch keine Prognosen – und die Mittel für das Jahr der Einführung ausreichend waren?

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Frau Kollegin, Sie hatten nicht 800 Millionen D-Mark vorgesehen. Ich sage noch einmal: Das war das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Sie hatten 600 Millionen D-Mark vorgesehen. Sie hatten kein Gesetz für die Einführung der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemacht. Eine Dynamisierung der Kostenübernahme war nicht vorgesehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! Das haben wir in der Großen Koalition gemacht!)

Im Gegensatz dazu hatten wir in der Großen Koalition eine prozentuale Beteiligung eingeführt und von vornherein eine Steigerung auf bis zu 16 Prozent vorgesehen. Sie – ich meine nicht Sie persönlich; Sie waren ja damals offenbar nicht dabei – hatten keine Dynamisierung vorgesehen. Sie reden ja gleich noch. Sie hatten beim Gesetz für die Einführung der Grundsicherung im Alter keine dynamische Kostenübernahme geregelt. Das Gesetz war auf Dauer angelegt, und darin war ohne Dynamisierungskomponente eine Beteiligung von 600 Millionen D-Mark vorgesehen. Das war viel zu wenig für die Kommunen. Das haben Sie gemacht. Hier sollte man bei der historischen Wahrheit bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Kirsten Lühmann [SPD]: Was ist mit der Frage?)

Um die Entwicklung weiter aufzuarbeiten, will ich daran erinnern, dass es Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war, der in der Gemeindefinanzreformkommission als Erster den Vorschlag eingebracht hat,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

dass der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Deswegen ist diese Kommission nicht gescheitert. Das war die Initiative des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])

Ich finde, es ist wichtig, dass man sich noch einmal vor Augen führt, was im Vermittlungsausschuss vereinbart worden ist. Im Vermittlungsausschuss ist nicht vereinbart worden, dass die stufenweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in diesem Jahr in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen ist. Das ist im Vermittlungsausschuss nicht vereinbart worden. Deswegen kann eine solche Vereinbarung gar nicht gebrochen werden. Etwas anderes ist vereinbart worden; da komme ich zu Herrn Troost. Im Vermittlungsausschuss ist vereinbart worden, dass parallel zu der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine entsprechende Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung erfolgt. Das ist Ergebnis des Vermittlungsausschussverfahrens.

(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Kuhhandel!)

Herr Kollege Troost, Bundestag und Bundesrat sind Verfassungsorgane. Der Vermittlungsausschuss ist in unserer Verfassung für solche Auseinandersetzungen vorgesehen. Beim Ergebnis eines demokratisch zustande gekommenen Vermittlungsverfahrens von einem Kuhhandel zu sprechen, zeugt von wenig Respekt für die verfassungsmäßige Ordnung in diesem Land. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens hat nichts mit einem Kuhhandel zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ganz schwach!)

Nun hat sich die Kollegin Hiller-Ohm nicht nur bei den 16 Prozent vergaloppiert, die es bis heute gar nicht gibt und die wir auch gar nicht wollen, weil wir für 45 Prozent im nächsten, 75 Prozent im übernächsten und 100 Prozent im darauffolgenden Jahr sind.

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Sie müssen zuhören, Herr Kollege!)

Frau Kollegin Hiller-Ohm sagte auch, wir hätten acht Monate gebraucht, um einen Gesetzentwurf vorzulegen,

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Ja! Genau!)

und dann sprach sie vom Schweinsgalopp, in dem dieses Verfahren durchgezogen wird.

Meine Damen und Herren, die Vereinbarungen im Vermittlungsausschuss wurden am 25. Februar 2011 von Bundestag und Bundesrat abgeschlossen. Am 20. Juli 2011 hat die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf beschlossen, der heute vorliegt. Den Kalender, auf dem zwischen dem 25. Februar und dem 20. Juli acht Monate liegen, müssen Sie mir einmal zeigen. Das muss sozialistische Mathematik sein. Für mich sind das keine acht Monate.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn Sie dann bei einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 20. Juli 2011 beschließt und über den heute, am 27. Oktober 2011, abschließend beraten werden soll, also bei einem über dreimonatigen Verfahren, von einem Schweinsgalopp sprechen, sagt das viel über Ihr parlamentarisches Verständnis aus, meine Damen und Herren. Für mich ist das kein Schweinsgalopp. Das sage ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich. Es ist eine richtige Entscheidung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Von den Kritikpunkten will ich noch einen wesentlichen Punkt aufgreifen. Da wird von der Erstattung orientiert an den Vorvorjahren gesprochen. Das ist wahr. Es ist so vorgesehen, weil wir gar keine anderen statistischen Daten haben. Auf der Basis von Daten, die wir nicht haben, können wir auch keine Entlastung der Kommunen vornehmen.

(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: So einfach ist das!)

Das spielt natürlich dann keine Rolle, wenn ich es so mache wie Rot-Grün und überhaupt nur eine feste Summe vorsehe, seien es 600 Millionen D-Mark oder 800 Millionen D-Mark. Wenn ich nur eine absolute Zahl vorsehe und keine Dynamisierung, spielt es keine Rolle, welche Ausgaben im Vorjahr oder im Vorvorjahr tatsächlich angefallen sind.

Erst in der Großen Koalition haben wir die Dynamisierung vorgenommen. Erst dann spielte die Bezugsgröße eine Rolle. Da hatten wir die Daten des Vorvorjahres. Danach haben wir uns gerichtet. In der Zeit der Großen Koalition war das der Sozialdemokratie genug. Das waren auch die einzigen Daten, die wir hatten.

Sie handeln nach dem Motto: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. In der Regierung war es Ihnen recht; in der Opposition ist Ihnen das gleiche Verfahren plötzlich unrecht. Das kann nicht Maßstab des Handelns dieser Bundesregierung sein und ist es auch nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir setzen das um, was im Vermittlungsausschuss vereinbart worden ist. In diesem Jahr setzen wir es in einem ersten Schritt um. Der nächste Schritt wird mit der Regelung zur Bundesauftragsverwaltung folgen.

Dies ist ein Sieg für die Kommunen. Damit erhalten die Kommunen wieder die Handlungsfähigkeit, die sie brauchen. 1,2 Milliarden Euro beträgt die Entlastung allein im nächsten Jahr. Sie haben mit 307 Millionen Euro angefangen. Wir sorgen jetzt dafür, dass die Kommunen endlich die Ausstattung bekommen, die sie brauchen, um verantwortungsvoll handeln zu können.

Dies ist der Sieg für die Kommunen. Das ist das großartige Ergebnis dieser Politik. Dafür bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Ralf Brauksiepe

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Dr. Ralf Brauksiepe


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