72.) Zweite und dritte Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Streichung des Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsrecht
- Drs
16/12849,
16/13556 -
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft darf keine Eintrittskarte für Integrationsbemühungen sein, sondern sie muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen. Dieser Grundsatz galt für die CDU/CSU-Fraktion immer.
Es ist richtig: Mit der sogenannten Optionsregelung ist dieser Grundsatz nahezu durchbrochen worden.
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Richtig so!)
Anders als bei der Einbürgerung muss der Optionsverpflichtete keinerlei Integrationsleistungen erbringen. Er muss nicht deutsch sprechen können. Er kann kriminell sein. Das Grundgesetz muss er auch nicht achten.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie jeder Deutsche!)
Das Einzige, was der Gesetzgeber verlangt, ist, dass er sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheidet, Ja zur deutschen Staatsangehörigkeit zu sagen, und die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Eltern niederlegt. Das ist praktisch die einzige Integrationsleistung, die er erbringen muss.
Ich sage für unsere Fraktion: Ja, diese Integrationsleistung wollen wir sehen. Die muss erbracht werden. Diese Entscheidung muss jemand, der auf Dauer als Deutscher mit uns leben will, treffen.
(Sebastian Edathy [SPD]: Warum?)
Aus dieser Pflicht wollen wir ihn nicht entlassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Im Kern geht es bei diesem Thema um die Frage, welche Vorstellung von Integration wir haben. Dazu sagt der Kollege Josef Winkler bei Abgeordnetenwatch:
Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Sebastian Edathy [SPD]: So ist es!)
Mal ganz abgesehen davon, dass der Doppelstaatsbürger wesentlich mehr Rechte als der Nurdeutsche hat –
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sebastian Edathy [SPD]: Wieso das denn? – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Neiddebatte!)
er kann jederzeit, wenn es ihm bei uns nicht mehr gefällt, die Koffer packen und abhauen, während der Nurdeutsche unentrinnbar mit unserem Staat und der deutschen Staatsgewalt verbunden ist –, finde ich, dass dieser Integrationsbegriff viel zu kurz greift. Integration setzt Sprachkompetenz und die Akzeptanz gemeinsamer Werte voraus, die wir uns nicht gegeben haben, sondern die Teile unserer abendländischen Kultur sind, in die man sich einzufügen hat.
Der Kollege Wolfgang Bosbach hat heute Morgen bei einem Termin von einer Reise nach Kanada berichtet, bei der er als Gast an einem Kurs für Neuzuwanderer teilgenommen hat.
(Rüdiger Veit [SPD]: Ich wusste gar nicht, dass er auswandern wollte!)
Er hat die Kursteilnehmer gefragt, weshalb sie den Kurs besuchen und welche Erwartungen sie damit verbinden. Darauf haben sie geantwortet: To be a good Canadian. Wir würden uns wahrscheinlich nicht trauen, die Position zu vertreten, dass jemand in unserem Land richtig integriert ist, wenn er sagt: Ich will ein guter Deutscher werden. Obwohl ich provozierend fragen würde: Warum eigentlich nicht? Aber es ist doch wohl völlig klar, dass ich so viel Bekenntnis zu unserem Staat verlangen darf, dass der Betroffene zumindest Ja sagt zu unserer Staatsbürgerschaft und sich von der seiner Eltern trennt. Daran darf es keinen Zweifel geben. Das darf der Staat verlangen, um das ganz klar zu betonen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Rüdiger Veit [SPD]: Wieso?)
Der Kampf um die doppelte Staatsbürgerschaft kommt mir vor wie der letzte Kampf der Multikultigläubigen;
(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
nichts von den Ausländern verlangen, alles dulden, und der fromme Glaube: Wer in Deutschland geboren ist, der integriert sich automatisch.
(Zuruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit dieser Haltung ist Rot-Grün grandios gescheitert, Frau Kollegin Roth. Das können Sie unweit des Reichstags täglich besichtigen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der frühere Innenminister Otto Schily hat 1999 das Optionsmodell damit begründet, dass es zum Beispiel türkischstämmigen Schülern nicht zumutbar sei, dass bei einer Klassenreise nach England alle deutschen Kinder problemlos fahren können, während die türkischstämmigen Kinder ein Visum brauchen, das vielleicht zu spät erteilt wird. Dass die Schüler, insbesondere wenn es sich um Mädchen handelt, gar nicht mitfahren dürfen, weil die Eltern es verbieten und damit die Integration erschweren, daran ist damals überhaupt nicht gedacht worden. Aber das ist die Realität, der wir uns heute stellen und auf die wir Antworten geben müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein weiteres großes Problem!)
Wenn jetzt argumentiert wird, dass wir Kinder, wenn wir sie zur Option zwingen, in einen Konflikt mit ihren Eltern treiben, dann sage ich: Eine solche Konstellation ist Indiz dafür, dass es keine ausreichende Integration gibt. Da darf der Staat doch nicht vor mangelnder Integration kapitulieren. Da sorge ich doch durch die Diskussion mit den Eltern über die Frage, wie man sich bei der Optionsregelung entscheidet, dafür, dass man sich vielleicht erstmals Gedanken macht, welche Erwartungen man an sein Leben in Deutschland hat und inwieweit man in unserer Gesellschaft ankommen will. Es gehört doch zur Integrationsbereitschaft der Eltern, dass sie akzeptieren und zulassen, dass sich ihr Kind für die deutsche Staatsbürgerschaft und damit gegen ihre eigene entscheidet.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch schon volljährig!)
Der Optionszwang ist nicht integrationsfeindlich. Im Gegenteil: Auf ihn zu verzichten, wäre eine Kapitulation vor Integrationsdefiziten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Diese Debatte führen wir reichlich früh; denn das Optionsmodell greift erst seit letztem Jahr. Es haben sich erst ganz wenige sogenannte Optionskinder entschieden. Es gibt bisher keinen Fall, bei dem uns in irgendeiner Weise bekannt wäre, dass es große seelische Qualen und massive Entscheidungskonflikte gegeben hätte,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Ärger kommt noch!)
sondern ganz im Gegenteil: Nahezu alle, die bisher vor die Wahl gestellt wurden, haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Wir müssen dazu ermuntern, Ja zu Deutschland zu sagen. Wir können ihnen zum Beispiel sagen, dass sie nicht nur das Recht auf volle politische Partizipation haben, sondern dass diejenigen, die sich bisher haben einbürgern lassen, laut jüngsten Untersuchungen wirtschaftlich deutlich erfolgreicher sind.
Wir brauchen eine Willkommenskultur; das ist richtig. Aber ich kann nur fragen: Wer hat denn bisher Entsprechendes gemacht? Zum Beispiel hat die Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt in einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung Staatsbürgerschaftsurkunden verliehen.
(Sebastian Edathy [SPD]: Sie machen Symbolpolitik! Wir haben das Staatsbürgerschaftsrecht geändert! Das ist der Unterschied!)
Ich kann nur sagen: Eine solch eindrucksvolle Veranstaltung hat bisher kein SPD-Kanzler und erst recht kein Grüner zustande gebracht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es möglich gemacht!)
Dieses Zeremoniell haben diese ausländischen Mitbürger, die sich zur deutschen Staatsbürgerschaft bekannt haben, nicht, wie es von der Opposition gesagt wird, als Showveranstaltung verstanden, sondern sie und ihre Verwandten haben das als eine ganz große und bedeutende Stunde in ihrem Leben verstanden und als genau das, als was es von uns gedacht war: als ein Zeichen für ihr Ankommen, als ein Willkommen und als Zeichen dafür, dass sie zu uns gehören und auf Dauer unter uns leben sollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wir lehnen die doppelte Staatsbürgerschaft auch wegen der Loyalitätskonflikte, die sich daraus ergeben, ab.
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)
Die Kampagne gegen die Optionsregelung unterstützt zum Beispiel der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Herr Kolat, der beide Staatsbürgerschaften besitzt. Wenn wir von Loyalitätskonflikten sprechen, dann werden wir, wie das auch gerade geschieht, von Frau Roth und anderen belächelt. Ich sage Ihnen: Ihnen gefriert das Lächeln – mir ist das passiert –, wenn Sie mit türkischen Ministern zum Beispiel über die Frage der Notwendigkeit der verpflichtenden Deutschkenntnisse beim Familiennachzug diskutieren. Sie stellen dann fest, dass die Minister, Ihre Gesprächspartner, Sprechzettel haben, die von Herrn Kolat stammen. Dieses Politisch-über-die-Bande-Spielen, türkische Minister intern so zu positionieren und zu munitionieren, dass sie Druck auf unsere Minister ausüben können, um in der deutschen Diskussion Erfolge zu erzielen, ist genau das, was wir als Loyalitätskonflikte bezeichnen und nicht wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das braucht der türkische Minister bestimmt nicht!)
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Edathy?
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Ja, selbstverständlich.
(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Oh! Haben sie Herrn Edathy etwa keine Redezeit gegeben? Darf er nicht mehr für die SPD sprechen?)
Sebastian Edathy (SPD):
Herr Kollege Grindel, da Sie gerade namens Ihrer Fraktion ausgeführt haben, dass Sie Mehrstaatigkeit als großes Problem betrachten, möchte ich Sie fragen: Entspricht es erstens auch Ihrem Kenntnisstand, dass Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung von Erwachsenen inzwischen in bis zu 50 Prozent der Fälle akzeptiert wird und dass es zweitens ein Fakt ist, dass alle Kinder, die aus binationalen Haushalten kommen, dauerhaft Mehrstaater sind, ohne dass es irgendwo ablesbar zu Problemen kommt?
Wieso, Herr Kollege Grindel, ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, dass wir Kinder, die aufgrund ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, möglicherweise im Alter von 23 Jahren zwangsweise ausbürgern, obwohl die ganz überwiegende Zahl dieser jungen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland hätte? Wieso soll das integrationspolitisch sinnvoll sein? Ist das unter integrationspolitischen Gesichtspunkten nicht, wie es meine Fraktion beurteilt und wie es auch die Grünen beurteilen, absolut kontraproduktiv?
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Meine Antwort auf Ihre erste Frage: Integrationspolitisch verlangen wir von denjenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, zum Beispiel, dass sie deutsch sprechen, wirtschaftlich integriert sind und in der Vergangenheit nicht straffällig geworden sind.
(Sebastian Edathy [SPD]: Das ist bei Babys aber ein bisschen schwierig!)
Das ist ein Zugeständnis an diejenigen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Mehr verlangen wir nicht. Das Einzige, was wir verlangen, ist, dass sie sich entscheiden, ob sie auf Dauer die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen oder die ihrer Eltern. Erklären Sie mir einmal, warum es in integrationspolitischer Hinsicht nicht sehr sinnvoll ist, diese Entscheidung, die natürlich auch ein Stück weit Bekenntnis zu unserem Land und zu einer dauerhaften Perspektive in unserem Land ist, auch weiterhin zu verlangen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Zweite, Herr Edathy: Man muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob es um ein Kind aus einer bina-tionalen Ehe, in der ein Elternteil Deutscher ist, oder um jemanden aus der Europäischen Union geht. Die große Mehrzahl der Fälle von Mehrstaatigkeit entsteht schließlich dadurch, dass Menschen, die aus den verschiedenen EU-Staaten stammen, heiraten.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! So erklärt sich Ihr Realitätsverlust!)
Insofern kann ich nur sagen: Es ist etwas anderes, ob Menschen zum europäischen Staatenverbund gehören, ob sie deutsche Eltern haben oder ob all diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
(Sebastian Edathy [SPD]: Das hat mit meiner Frage doch überhaupt nichts zu tun!)
Sie wissen ganz genau, dass wir die Mehrstaatigkeit in den Fällen, in denen die Niederlegung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, etwa bei Iranern, aus humanitären Gründen hinnehmen.
CDU und CSU haben in ihren Wahlprogrammen angekündigt, die praktischen Erfahrungen mit dem Optionsmodell auszuwerten und mögliche Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung zu beheben. Dabei geht es zum Beispiel um das Problem: Was ist eigentlich mit den Optionspflichtigen – Herr Edathy, das ist eine weitere Fallgruppe, die man in den Blick nehmen muss –, die unser Land auf immer und ewig verlassen und deren Kinder, die sie vor ihrem 23. Lebensjahr bekommen, sogar per Abstammung deutsche Staatsbürger sind, obwohl sie mit unserem Land möglicherweise nie etwas zu tun haben werden? Das ist im Hinblick auf das Staatsbürgerschaftsrecht ein Bruch mit unserer Rechtstradition.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Glück!)
Wir müssen prüfen, ob diese Regelung nicht korrigiert werden sollte, natürlich immer im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt dabei: Die Einbürgerung steht am Ende und nicht am Anfang eines gelungenen Integrationsprozesses. Keine Bundesregierung hat so viel für die Integration getan wie diese Bundesregierung in den letzten vier Jahren. Integration heißt Fördern und Fordern. Wir fordern ein klares Bekenntnis zu unserem Land. Deshalb muss es bei der Optionspflicht bleiben.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der CDU/CSU)