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02.07.2009

Reinhard Grindel

Die Einbürgerung steht am Ende und nicht am Anfang eines gelungenen Integrationsprozesses

Rede zum Optiosnzwang im Staatsangehörigkeitsrecht




72.) Zweite und dritte Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Streichung des Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsrecht
- Drs 16/12849, 16/13556 -


Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft darf keine Eintrittskarte für Integrationsbemühungen sein, sondern sie muss am Ende eines erfolgreichen Integra­tionsprozesses stehen. Dieser Grundsatz galt für die CDU/CSU-Fraktion immer.
 
Es ist richtig: Mit der sogenannten Optionsregelung ist dieser Grundsatz nahezu durchbrochen worden.
 
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Richtig so!)
 
Anders als bei der Einbürgerung muss der Optionsver­pflichtete keinerlei Integrationsleistungen erbringen. Er muss nicht deutsch sprechen können. Er kann kriminell sein. Das Grundgesetz muss er auch nicht achten.
 
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wie jeder Deutsche!)
 
Das Einzige, was der Gesetzgeber verlangt, ist, dass er sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheidet, Ja zur deutschen Staatsangehörigkeit zu sagen, und die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Eltern niederlegt. Das ist praktisch die einzige Integrationsleis­tung, die er erbringen muss.
 
Ich sage für unsere Fraktion: Ja, diese Integrations­leistung wollen wir sehen. Die muss erbracht werden. Diese Entscheidung muss jemand, der auf Dauer als Deutscher mit uns leben will, treffen.
 
(Sebastian Edathy [SPD]: Warum?)
 
Aus dieser Pflicht wollen wir ihn nicht entlassen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Im Kern geht es bei diesem Thema um die Frage, wel­che Vorstellung von Integration wir haben. Dazu sagt der Kollege Josef Winkler bei Abgeordnetenwatch:
Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LIN­KEN – Sebastian Edathy [SPD]: So ist es!)
 
Mal ganz abgesehen davon, dass der Doppelstaatsbürger wesentlich mehr Rechte als der Nurdeutsche hat –
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sebastian Edathy [SPD]: Wieso das denn? – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Keine Neiddebatte!)
 
er kann jederzeit, wenn es ihm bei uns nicht mehr ge­fällt, die Koffer packen und abhauen, während der Nur­deutsche unentrinnbar mit unserem Staat und der deut­schen Staatsgewalt verbunden ist –, finde ich, dass dieser Integrationsbegriff viel zu kurz greift. Integration setzt Sprachkompetenz und die Akzeptanz gemeinsamer Werte voraus, die wir uns nicht gegeben haben, sondern die Teile unserer abendländischen Kultur sind, in die man sich einzufügen hat.
 
Der Kollege Wolfgang Bosbach hat heute Morgen bei einem Termin von einer Reise nach Kanada berichtet, bei der er als Gast an einem Kurs für Neuzuwanderer teilgenommen hat.
 
(Rüdiger Veit [SPD]: Ich wusste gar nicht, dass er auswandern wollte!)
 
Er hat die Kursteilnehmer gefragt, weshalb sie den Kurs besuchen und welche Erwartungen sie damit verbinden. Darauf haben sie geantwortet: To be a good Canadian. Wir würden uns wahrscheinlich nicht trauen, die Posi­tion zu vertreten, dass jemand in unserem Land richtig integriert ist, wenn er sagt: Ich will ein guter Deutscher werden. Obwohl ich provozierend fragen würde: Warum eigentlich nicht? Aber es ist doch wohl völlig klar, dass ich so viel Bekenntnis zu unserem Staat verlangen darf, dass der Betroffene zumindest Ja sagt zu unserer Staats­bürgerschaft und sich von der seiner Eltern trennt. Daran darf es keinen Zweifel geben. Das darf der Staat verlan­gen, um das ganz klar zu betonen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Rüdiger Veit [SPD]: Wieso?)

Der Kampf um die doppelte Staatsbürgerschaft kommt mir vor wie der letzte Kampf der Multikultigläu­bigen;
 
(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN)
 
nichts von den Ausländern verlangen, alles dulden, und der fromme Glaube: Wer in Deutschland geboren ist, der integriert sich automatisch.
 
(Zuruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
 
Mit dieser Haltung ist Rot-Grün grandios gescheitert, Frau Kollegin Roth. Das können Sie unweit des Reichs­tags täglich besichtigen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Der frühere Innenminister Otto Schily hat 1999 das Optionsmodell damit begründet, dass es zum Beispiel türkischstämmigen Schülern nicht zumutbar sei, dass bei einer Klassenreise nach England alle deutschen Kinder problemlos fahren können, während die türkischstämmi­gen Kinder ein Visum brauchen, das vielleicht zu spät erteilt wird. Dass die Schüler, insbesondere wenn es sich um Mädchen handelt, gar nicht mitfahren dürfen, weil die Eltern es verbieten und damit die Integration er­schweren, daran ist damals überhaupt nicht gedacht wor­den. Aber das ist die Realität, der wir uns heute stellen und auf die wir Antworten geben müssen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jo­sef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein weiteres großes Pro­blem!)
 
Wenn jetzt argumentiert wird, dass wir Kinder, wenn wir sie zur Option zwingen, in einen Konflikt mit ihren Eltern treiben, dann sage ich: Eine solche Konstellation ist Indiz dafür, dass es keine ausreichende Integration gibt. Da darf der Staat doch nicht vor mangelnder Inte­gration kapitulieren. Da sorge ich doch durch die Dis­kussion mit den Eltern über die Frage, wie man sich bei der Optionsregelung entscheidet, dafür, dass man sich vielleicht erstmals Gedanken macht, welche Erwartun­gen man an sein Leben in Deutschland hat und inwieweit man in unserer Gesellschaft ankommen will. Es gehört doch zur Integrationsbereitschaft der Eltern, dass sie ak­zeptieren und zulassen, dass sich ihr Kind für die deut­sche Staatsbürgerschaft und damit gegen ihre eigene ent­scheidet.
 
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das ist doch schon volljährig!)
 
Der Optionszwang ist nicht integrationsfeindlich. Im Gegenteil: Auf ihn zu verzichten, wäre eine Kapitulation vor Integrationsdefiziten.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Diese Debatte führen wir reichlich früh; denn das Op­tionsmodell greift erst seit letztem Jahr. Es haben sich erst ganz wenige sogenannte Optionskinder entschieden. Es gibt bisher keinen Fall, bei dem uns in irgendeiner Weise bekannt wäre, dass es große seelische Qualen und massive Entscheidungskonflikte gegeben hätte,
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Ärger kommt noch!)
 
sondern ganz im Gegenteil: Nahezu alle, die bisher vor die Wahl gestellt wurden, haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Wir müssen dazu er­muntern, Ja zu Deutschland zu sagen. Wir können ihnen zum Beispiel sagen, dass sie nicht nur das Recht auf volle politische Partizipation haben, sondern dass dieje­nigen, die sich bisher haben einbürgern lassen, laut jüngsten Untersuchungen wirtschaftlich deutlich erfolg­reicher sind.
 
Wir brauchen eine Willkommenskultur; das ist rich­tig. Aber ich kann nur fragen: Wer hat denn bisher Ent­sprechendes gemacht? Zum Beispiel hat die Bundes­kanzlerin im Bundeskanzleramt in einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung Staatsbürgerschaftsur­kunden verliehen.
 
(Sebastian Edathy [SPD]: Sie machen Sym­bolpolitik! Wir haben das Staatsbürgerschafts­recht geändert! Das ist der Unterschied!)
 
Ich kann nur sagen: Eine solch eindrucksvolle Veranstal­tung hat bisher kein SPD-Kanzler und erst recht kein Grüner zustande gebracht.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jo­sef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wir haben es möglich gemacht!)
 
Dieses Zeremoniell haben diese ausländischen Mitbür­ger, die sich zur deutschen Staatsbürgerschaft bekannt haben, nicht, wie es von der Opposition gesagt wird, als Showveranstaltung verstanden, sondern sie und ihre Ver­wandten haben das als eine ganz große und bedeutende Stunde in ihrem Leben verstanden und als genau das, als was es von uns gedacht war: als ein Zeichen für ihr An­kommen, als ein Willkommen und als Zeichen dafür, dass sie zu uns gehören und auf Dauer unter uns leben sollen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wir lehnen die dop­pelte Staatsbürgerschaft auch wegen der Loyalitätskon­flikte, die sich daraus ergeben, ab.
 
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)
 
Die Kampagne gegen die Optionsregelung unterstützt zum Beispiel der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Herr Kolat, der beide Staatsbürgerschaften besitzt. Wenn wir von Loyalitätskonflikten sprechen, dann werden wir, wie das auch gerade geschieht, von Frau Roth und ande­ren belächelt. Ich sage Ihnen: Ihnen gefriert das Lächeln – mir ist das passiert –, wenn Sie mit türkischen Minis­tern zum Beispiel über die Frage der Notwendigkeit der verpflichtenden Deutschkenntnisse beim Familiennach­zug diskutieren. Sie stellen dann fest, dass die Minister, Ihre Gesprächspartner, Sprechzettel haben, die von Herrn Kolat stammen. Dieses Politisch-über-die-Bande-Spielen, türkische Minister intern so zu positionieren und zu munitionieren, dass sie Druck auf unsere Minis­ter ausüben können, um in der deutschen Diskussion Er­folge zu erzielen, ist genau das, was wir als Loyalitäts­konflikte bezeichnen und nicht wollen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jo­sef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das braucht der türkische Minister be­stimmt nicht!)
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Edathy?
 
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Ja, selbstverständlich.
 
(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Oh! Haben sie Herrn Edathy etwa keine Redezeit gegeben? Darf er nicht mehr für die SPD sprechen?)
 
Sebastian Edathy (SPD):
Herr Kollege Grindel, da Sie gerade namens Ihrer Fraktion ausgeführt haben, dass Sie Mehrstaatigkeit als großes Problem betrachten, möchte ich Sie fragen: Ent­spricht es erstens auch Ihrem Kenntnisstand, dass Mehr­staatigkeit bei der Einbürgerung von Erwachsenen in­zwischen in bis zu 50 Prozent der Fälle akzeptiert wird und dass es zweitens ein Fakt ist, dass alle Kinder, die aus binationalen Haushalten kommen, dauerhaft Mehr­staater sind, ohne dass es irgendwo ablesbar zu Proble­men kommt?
 
Wieso, Herr Kollege Grindel, ist es vor diesem Hin­tergrund sinnvoll, dass wir Kinder, die aufgrund ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, möglicherweise im Alter von 23 Jahren zwangsweise ausbürgern, obwohl die ganz überwie­gende Zahl dieser jungen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland hätte? Wieso soll das integrationspolitisch sinnvoll sein? Ist das unter integra­tionspolitischen Gesichtspunkten nicht, wie es meine Fraktion beurteilt und wie es auch die Grünen beurteilen, absolut kontraproduktiv?
 
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
 
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Meine Antwort auf Ihre erste Frage: Integrationspoli­tisch verlangen wir von denjenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, zum Beispiel, dass sie deutsch sprechen, wirtschaftlich integriert sind und in der Vergangenheit nicht straffällig geworden sind.
 
(Sebastian Edathy [SPD]: Das ist bei Babys aber ein bisschen schwierig!)
 
Das ist ein Zugeständnis an diejenigen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Mehr verlangen wir nicht. Das Einzige, was wir verlangen, ist, dass sie sich entschei­den, ob sie auf Dauer die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen oder die ihrer Eltern. Erklären Sie mir ein­mal, warum es in integrationspolitischer Hinsicht nicht sehr sinnvoll ist, diese Entscheidung, die natürlich auch ein Stück weit Bekenntnis zu unserem Land und zu einer dauerhaften Perspektive in unserem Land ist, auch wei­terhin zu verlangen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Das Zweite, Herr Edathy: Man muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Es ist doch ein ge­waltiger Unterschied, ob es um ein Kind aus einer bina-tionalen Ehe, in der ein Elternteil Deutscher ist, oder um jemanden aus der Europäischen Union geht. Die große Mehrzahl der Fälle von Mehrstaatigkeit entsteht schließ­lich dadurch, dass Menschen, die aus den verschiedenen EU-Staaten stammen, heiraten.
 
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! So erklärt sich Ihr Realitäts­verlust!)
 
Insofern kann ich nur sagen: Es ist etwas anderes, ob Menschen zum europäischen Staatenverbund gehören, ob sie deutsche Eltern haben oder ob all diese Vorausset­zungen nicht gegeben sind.
 
(Sebastian Edathy [SPD]: Das hat mit meiner Frage doch überhaupt nichts zu tun!)
 
Sie wissen ganz genau, dass wir die Mehrstaatigkeit in den Fällen, in denen die Niederlegung der ursprüngli­chen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, etwa bei Ira­nern, aus humanitären Gründen hinnehmen.
 
CDU und CSU haben in ihren Wahlprogrammen ange­kündigt, die praktischen Erfahrungen mit dem Options­modell auszuwerten und mögliche Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung zu beheben. Dabei geht es zum Bei­spiel um das Problem: Was ist eigentlich mit den Options­pflichtigen – Herr Edathy, das ist eine weitere Fall­gruppe, die man in den Blick nehmen muss –, die unser Land auf immer und ewig verlassen und deren Kinder, die sie vor ihrem 23. Lebensjahr bekommen, sogar per Abstammung deutsche Staatsbürger sind, obwohl sie mit unserem Land möglicherweise nie etwas zu tun haben werden? Das ist im Hinblick auf das Staatsbürger­schaftsrecht ein Bruch mit unserer Rechtstradition.
 
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Glück!)
 
Wir müssen prüfen, ob diese Regelung nicht korrigiert werden sollte, natürlich immer im Rahmen des verfas­sungsrechtlich Zulässigen.
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt dabei: Die Einbürgerung steht am Ende und nicht am Anfang eines gelungenen Integrationsprozesses. Keine Bundesregie­rung hat so viel für die Integration getan wie diese Bun­desregierung in den letzten vier Jahren. Integration heißt Fördern und Fordern. Wir fordern ein klares Bekenntnis zu unserem Land. Deshalb muss es bei der Options­pflicht bleiben.
 
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Reinhard Grindel

Foto: Armin Linnartz
Reinhard Grindel


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