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17.11.2010

Franz Obermeier

Deutschland unterstützt das Eintreten der Kommission für höchste Sicherheitsstandards sowie eine stärkere Harmonisierung in EU und gegebenenfalls darüber hinaus

Rede zur Meeres-Ölförderung




16.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rohstoffförderung im Meer - Aus der Katastrophe lernen
- Drs 17/3662 -


Der Antrag ist banal, da er Selbstverständlichkeiten beinhaltet: Ja, aus Fehlern soll man lernen, auch wenn andere sie gemacht haben.

Ja, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind auch bei der Rohstoffförderung zu achten. Das Meer ist ein besonders sensibles Ökosystem, auf das die Menschheit angewiesen ist. Die Folgen von Umweltkatastrophen und negativen Eingriffen überqueren buchstäblich die Ozeane. Wir alle sind gegen eine hemmungslose Ausbeutung von Rohstoffen ohne Rücksicht auf die Folgen für Menschen und Umwelt.

Ja, unsere gemeinsame Aufgabe ist es, weltweit Regeln für die Rohstoffgewinnung aufzustellen und für deren Einhaltung zu sorgen. Das gilt nicht nur für die Gewinnung aus dem Meer, auch auf dem Land gibt es hierbei verheerende Umweltzerstörungen.

Umweltschutz gilt genauso für die Errichtung von Windkraftanlagen im Meer. Hier gibt es erhebliche negative Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht, angefangen von der Zerstörung des Meeresbodens bis hin zur Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs, der Geräuschentwicklung, die Meerestiere wie Wale gesundheitsgefährdend irritiert. Das dürfen wir bei Betrachtung Ihres Antrags auch nicht ausklammern. Denn das soll direkt vor unserer Küste passieren.

Selbstverständlich sind internationale Vereinbarungen und Standards zum Meeresschutz nötig. Hierzu sind bereits verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, und das nicht erst seit Mexiko. Ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, einige diese Aktivitäten vorzustellen. Zu den EU-Aktivitäten: Circa 30 Prozent der weltweiten Erdölreserven liegen im Offshore-Bereich. Die EU-Kommission beabsichtigt, die Ölindustrie stärker zu kontrollieren. In einem ersten Schritt hat die Kommission am 13. Oktober eine umfassende Mitteilung zu Offshore-Aktivitäten bei Öl und Gas vorgelegt. Darin greift sie die Themen Lizenzvergabe, Sicherheitsstandards, Haftungsrecht, Verantwortung der Betreiber, staatliche Aufsicht und Kontrolle, Notfallreaktionsfähigkeit sowie internationale Aspekte auf. Sie will bis spätestens Sommer 2011 – möglichst gebündelt – Vorschläge zur Präzisierung und Ergänzung des EU-Rechtsrahmens vorlegen. Deutschland unterstützt grundsätzlich das Eintreten der Kommission für höchste Sicherheitsstandards sowie eine stärkere Harmonisierung in EU und gegebenenfalls darüber hinaus, da Schäden grenzüberschreitend sein können.

Auf globaler Ebene wurde auf dem G-20-Gipfel in Toronto eine „Global Marine Environment Protection Initiative“, GMEP-Initiative, vorgeschlagen. Ziel ist die Einrichtung eines internationalen Mechanismus zur Vorbeugung von Katastrophen und Schadensbeseitigung in Festlandsockelgewässern bei der Offshore-Förderung von Öl und Gas. Eckpunkt der GMEP-Initiative ist eine international abgestimmte Regulierung von Aktivitäten in Festlandsockelgewässern, die stattfinden durch ein Netz regional zuständiger „International Shelf Regulators“. Konkret geht es um die Prüfung der Auswirkung von Exploration, Förderung und Lagerung, die Entwicklung effektiver Gefahrenabwehrmaßnahmen, die Risikoabschätzung und -beurteilung möglicher Störfälle, die Sicherung biologischer Ressourcen und den Technologietransfer in von Ölkatastrophen betroffene Entwicklungsländer.

Dieser internationale Mechanismus soll finanziert werden über nationale bzw. regionale Fonds, die aus verpflichtenden Abgaben der Förderunternehmen – Versicherungsbeiträge oder Steuern – gespeist werden, entsprechend dem in der deutschen Umweltpolitik geltenden Verursacherprinzip.

Auch die sonstigen in Ihrem Antrag aufgestellten Forderungen sind schon längst erkannt und in Angriff genommen. Es soll eine internationale Kooperation und einen Austausch von Erfahrungen geben zur Krisen-prävention und Sicherheit der maritimen Umwelt einschließlich der Reaktion auf Unfälle.

Konkret geht es um Zulassungsverfahren – einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen und Lizenzierungsverfahren), Sicherheitsstandards, Krisenplanung – unter anderem Einführung internationaler Konventionen, Entwicklung einer Krisenpräventionsinfrastruktur, Zivilschutz, Umweltverträglichkeit der Schadensbeseitigung, Erhalt biologischer Ressourcen, Notfallübungen –, Schadensersatzregelungen – Haftung, Haftungsbesicherung, Versicherung, Haftungsbeschränkung, Schadenstypen –, Überwachungsmechanismen, Regelungen zum Transfer von Umweltsanierungstechniken, Verhaltensregeln für Energieunternehmen und einen regionalen Erfahrungsaustausch – freiwillige Unterstützung, spezifische technische Standards.

Deutschland setzt sich bei diesem Vorhaben besonders für eine stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen, einen erhöhten Bezug zu bestehenden internationalen Organisationen und die Offenhaltung des Themas ein, will also keine Beschränkung auf die G-20-Länder.

Die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt am 29. Oktober in Nagoya, Japan, ist ein weiterer Schritt. Man einigte sich auf einen weiteren Ausbau eines globalen Netzes von Meeresschutzgebieten innerhalb und außerhalb nationaler Hoheitsgebiete.

Abschließend möchte ich bemerken: Umweltschutz gilt für alle Arten der Rohstoff- und Energiegewinnung, nicht nur bei Öl und Gas. Auch Rohstoffe für erneuerbare Energien, beispielsweise die speziellen Metalle für Photovoltaikanlagen, müssen umweltgerecht gefördert, entsorgt und möglichst umfassend recycelt werden. Das Meer ist besonders sensibel. Aber auf dem Land ist Umweltschutz genauso wichtig. Wenn wir wirklich etwas bewirken wollen, brauchen wir internationale Vereinbarungen. Und nicht zu vergessen: Wir dürfen den Meeresschutz nicht auf die Rohstoffgewinnung allein verkürzen. Auch der Plastikmüll in den Weltmeeren ist ein weiteres Umweltthema.





Deutschland unterstützt das Eintreten der Kommission für höchste Sicherheitsstandards sowie eine stärkere Harmonisierung in EU und gegebenenfalls darüber hinaus