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26.01.2012

Peter Weiß

Dem gesamtdeutschen Rentenrecht ist damit nicht geholfen

Rede zu Rentenminderungen




12.) Beratung BeschlEmpf u Ber Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

zum Antrag SPD
DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern

zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen Gesetzliche Regelungen im SGB VI verankern

- Drs 17/5516, 17/6108, 17/6390 -


Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ganz ehrlich sagen: Es ist nicht leicht, die beson­dere Situation der Menschen, die vor der Verwirklichung der deutschen Einheit aus der DDR geflohen und in die damalige Bundesrepublik gekommen sind, wirklich ge­recht zu bewerten. Es ist in der Tat auch nicht leicht, eine gerechte Lösung für das Problem ihrer Rentenansprüche zu finden.

Wir alle wissen, dass sich mit denjenigen, die es ge­wagt haben, aus der DDR zu fliehen, in der Regel schwere Schicksale verbinden. Wir alle wissen, dass zu einem solchen Entschluss viel Mut und Durchhaltekraft gehörten, und wir wissen, dass diese Flüchtlinge viel ge­wagt und auch viel aufgegeben haben. Deswegen haben wir uns in den vergangenen Monaten noch einmal inten­siv mit den Argumenten und den Anliegen der Betroffe­nen hinsichtlich ihrer Rentenansprüche und namentlich mit der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flücht­linge auseinandergesetzt und zahlreiche Fachleute kon­sultiert.

Die SPD hat im letzten Jahr einen Antrag vorgelegt – die Grünen haben sich ihm angeschlossen –, in dem gefordert wird, dass für die Frage, ob nach dem soge­nannten Fremdrentengesetz oder nach dem gesamtdeut­schen Renten-Überleitungsgesetz die Rentenberech­nung erfolgen soll, ein neuer Stichtag eingeführt wird. Dieser Stichtag soll der Tag des Mauerfalls, der 9. No­vember 1989, sein.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich diese Forderung genauer anschaut, stellt man fest: Das ist kaum ein rechtlich gangbarer Weg, also kein Weg, der auch verfassungsrechtlichen Prüfungen standhält. Es ist erstaunlich: Elf Jahre lang – in der Zeit nach der deut­schen Einheit – hat eine Sozialdemokratin oder ein So­zialdemokrat das für Rentenfragen zuständige Bundes­ministerium geführt. Alle Versuche, die Berechnung der Rente ehemaliger DDR-Übersiedler und -Flüchtlinge neu zu gestalten, wurden abgewiesen, und man hat da­rauf bestanden, dass das Renten-Überleitungsgesetz zur Anwendung kommt.

(Anton Schaaf [SPD]: Unter Blüm ist das so gelau­fen, Peter Weiß! Das weißt du genau!)

– Ich komme darauf noch zu sprechen. – Kaum sind die Sozialdemokraten und die Grünen in der Opposition, ist offensichtlich all das, was man in der Zeit, in der man selber regiert hat, wusste, anders zu sehen, und man for­dert einen neuen Stichtag. Es ist zumindest verwunder­lich, was hier vorgeschlagen wird, und es bedarf schon einer genauen Prüfung: Woher kommt eigentlich diese Idee? Würde ihre Umsetzung irgendeines unserer Pro­bleme lösen?

(Anton Schaaf [SPD]: Die Probleme der Be­troffenen!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn es so sein soll, dass für nach 1937 geborene, aber vor dem 9. No­vember 1989 in die Bundesrepublik gekommene ehe­malige DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürger die Mög­lichkeit besteht, die Rente entweder nach dem Fremdrentenrecht oder, falls man sich damit günstiger­stellt, nach dem Renten-Überleitungsgesetz berechnen zu lassen, dann stellt sich doch die Frage: Warum soll das eigentlich für vor 1937 Geborene nicht auch gelten? Die Frage ist unbeantwortet.

(Anton Schaaf [SPD]: Wir haben es doch in unserem Gesetz drin!)

– Entschuldigung, uns liegt eine Petition an den Bundes­tag vor, in der ein vor 1937 Geborener fordert, nach dem Renten-Überleitungsgesetz und nicht nach dem Fremd­rentengesetz behandelt zu werden.

Was ist eigentlich mit den Menschen, die zwischen dem 9. November 1989 und dem 18. Mai 1990, dem Tag des Staatsvertrages über die Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, in die Bundesrepublik ge­kommen sind? Konnte jemand, der am 10. November 1989 in den Westen kam, wirklich damit rechnen, dass die deutsche Einheit wiederhergestellt werden würde? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.

(Anton Schaaf [SPD]: Natürlich! Die Mauer war gefallen!)

Was ist mit den Menschen, die nach dem Mauerfall und vor der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und So­zialunion nach Deutschland West gekommen sind?

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn Ihre Al­ternative?)

Eine weitere Frage ist: Welche Fassung des Fremd­rentengesetzes sollen wir eigentlich anwenden? Nach 1990 ist das Fremdrentengesetz ja mehrmals geändert worden. Das betrifft vor allen Dingen die Spätaussiedle­rinnen und Spätaussiedler, die nach dem heutigen Fremdrentengesetz nur noch 60 Prozent der Leistungen bekommen. Nun frage ich Sie: Ist es wirklich im Sinne der Gerechtigkeit, dass in Deutschland Deutsche Tür an Tür leben, von denen nach dem Willen der SPD und der Grünen die einen nur 60 Prozent der Leistungen und die anderen 100 Prozent der Leistungen nach Fremdrenten­recht ausgezahlt bekommen sollen? Das hat mit Gerech­tigkeit nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich wette, dass, wenn wir eine solche Regelung be­schließen würden, diejenigen, die zurzeit nur 60 Prozent der Leistungen bekommen, Klage – wahrscheinlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht – erheben und sich gegen diese Ungleichbehandlung wehren würden.

Vizepräsident Eduard Oswald:
Kollege Weiß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schaaf, der sich auch vorher schon bemerkbar gemacht hat?

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):
Bitte schön.

Vizepräsident Eduard Oswald:
Bitte schön, Herr Kollege Schaaf.

Anton Schaaf (SPD):
Entschuldigen Sie bitte, dass ich da ein wenig impul­siv bin, Herr Präsident. Aber an dieser Stelle wird zu­mindest nicht ganz Korrektes verbreitet.

Wenn wir über DDR-Übersiedler und über DDR-Flüchtlinge reden, dann gibt es im Prinzip nur einen ein­zigen Status: Diese Menschen sind nämlich Deutsche. Wenn wir über Spätaussiedler reden, meinen wir eine viel größere Gruppe, zum Beispiel auch Russlanddeut­sche und andere. Das Rentenrecht für diese Menschen hat sich natürlich verändert; das stimmt.

Eine Günstigkeitsprüfung für Deutsche, die aus der DDR geflohen sind, ausgebürgert worden sind oder aus welchen Gründen auch immer in die Bundesrepublik ge­kommen sind, hat mit der Kürzung von Leistungen nach dem Fremdrentengesetz aber überhaupt nichts zu tun. Deswegen haben wir Sozialdemokraten ja vorgeschla­gen, den Deutschen, die aus der DDR geflohen sind, aus­gebürgert worden sind oder Ähnliches, die Möglichkeit einer Günstigkeitsrechnung zu geben. Das miteinander zu vermischen, Peter Weiß, ist unredlich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank, Kollege Anton Schaaf. – Jetzt, bitte schön, Peter Weiß.

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):
Herr Kollege Schaaf, wenn ich Ihrer Fragestellung entnehmen darf, dass Sie der Auffassung sind, dass das Fremdrentengesetz in der aktuellen Fassung, also mit den auf 60 Prozent abgesenkten Leistungen, angewandt werden soll, dann halte ich Ihnen entgegen, dass die DDR-Übersiedler und DDR-Flüchtlinge sagen werden: Genau das wollen wir nicht; wir wollen 100 Prozent nach dem Fremdrentenrecht bekommen. – Denn wenn sie nur 60 Prozent bekämen, würden sich die Betroffe­nen, bis auf vielleicht ganz wenige Ausnahmen, allesamt nach dem Renten-Überleitungsgesetz besser stehen, und dann gäbe es überhaupt keinen Anlass für die SPD-Frak­tion, einen solchen Antrag zu stellen. Er wäre nämlich schlichtweg unnötig.

(Beifall bei der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was schlagen Sie denn vor? Nicht nur Fragen stellen!)

Es wird immer wieder behauptet, dass das, was mit dem Renten-Überleitungsgesetz gemacht wurde, nicht rechtens sei. Angesichts dessen ist es bemerkenswert, dass der 5. Senat des Bundessozialgerichts am 14. De­zember 2011 ein Urteil gefällt hat, in dem er klarstellt, dass der Gesetzgeber das Recht und auch Anlass hatte, DDR-Flüchtlinge und DDR-Übersiedler in das Renten-Überleitungsgesetz aufzunehmen, zumal über das Fremdrentenrecht keine Rentenansprüche erworben wer­den, denen eigene Einzahlungen zugrunde liegen.

Das oberste Sozialgericht in Deutschland hat also festgestellt, dass das, was der gesamtdeutsche Gesetzge­ber mit dem Renten-Überleitungsgesetz getan hat, voll und ganz rechtens ist. Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sage ich Folgendes: Bei allem Verständnis für die DDR-Übersiedler und DDR-Flüchtlinge und ih­rem Wunsch, eine bessere Lösung zu finden, die viel­leicht auch außerhalb des Rentenrechts liegen könnte, können wir nicht einfach ein Gesetz beschließen, das das Problem nicht löst und das auch nur zu neuen Ungerech­tigkeiten und zu neuen Problemen führen würde, die uns alle auf die Füße fallen werden. Daher kann man eine solche Regelung, wie sie vorgeschlagen wird, schlicht­weg nicht beschließen. Es ist den ehemaligen DDR-Flüchtlingen damit nicht geholfen.

Vizepräsident Eduard Oswald:
Sie wollten zum Schluss kommen.

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):
Ja. – Es ist damit dem gesamtdeutschen Rentenrecht nicht geholfen. Außerdem ist es verfassungsrechtlich problematisch, ein Gesetz zu machen, von dem man von vornherein weiß, dass man garantiert zig Prozesse, auch vor dem Bundesverfassungsgericht, führen muss. Das sollte man tunlichst unterlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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Dem gesamtdeutschen Rentenrecht ist damit nicht geholfen