4.) Änderung des Atomgesetzes
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den großen Gedanken und grundsätzlichen Erwägungen dieser Debatte erlaube ich mir, Sie auf den letzten Metern noch einmal zurück in die Mühen der Ebene und der gesetzgeberischen Details mitzunehmen, die wir auf die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verwendet haben. Diese Arbeit war grundlegend wichtig dafür, dass all das, was wir heute debattiert haben, in die Realität umgesetzt werden kann.
Das EEG ist ein bewährtes Gesetz, das jetzt aber erwachsen werden muss. Wir brauchen es, um das Ziel zu erreichen, innerhalb der nächsten Jahre den Anteil der Erneuerbaren auf bis zu 35 Prozent des Strombedarfs zu verdoppeln. Dazu haben wir auf der einen Seite die bewährten Instrumente erhalten: den Einspeisevorrang und die für 20 Jahre gesicherte Vergütung. Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass die Erneuerbaren jetzt wirklich ein vollwertiger Marktteilnehmer werden, dass sie sich als Wettbewerber einfügen, dass sie nachfrageorientierter werden. All dies ist bisher überhaupt nicht der Fall. Deshalb haben wir das EEG qualitativ weiterentwickelt: mit der Einführung der Marktprämie, mit der Öffnung der Flexibilitätsprämie auch für Bestandsanlagen und mit dem Grünstromprivileg. Wir haben das Grünstromprivileg über die Novelle von vor einem halben Jahr hinaus weiterentwickelt und einen bestimmten Anteil von fluktuierendem Strom eingeführt, damit wir der großen Herausforderung gerecht werden können, dass fluktuierender Strom seinen Markt erobert.
Ganz wichtig war uns - das haben schon viele Redner aus der Koalition vor mir gesagt -, dass wir den Industriestandort Deutschland nicht überfordern, insbesondere nicht die energieintensiven Betriebe, auch nicht die kleinen und mittelständischen energieintensiven Betriebe. Es ist richtig, dass wir da Erleichterungen geschaffen haben. Aber wir müssen natürlich vorsichtig sein, damit wir diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die eben nicht privilegiert sind, nicht mit diesem Instrument überfordern. Wir müssen wissen, dass die Privilegierungen insgesamt ein Kostenvolumen von 2 Milliarden Euro ausmachen und dass die Umlage für Erneuerbare deshalb nicht mehr 3 Cent pro Kilowattstunde, sondern 3,5 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Es ist ein richtiges Instrument, das aber sparsam und vorsichtig anzuwenden ist.
Wenn wir darauf schauen, wie denn nun die Instrumente bezüglich der Förderung der einzelnen erneuerbaren Energien im Detail neu justiert worden sind, so werden wir sehen: Es ist ohne Zweifel die Windenergie, die weiterhin der große Lastesel für den Ausbau der Erneuerbaren bleibt. Auf der einen Seite ist es Wind offshore, das heißt die großen Windparks im Meer, die viel Zuwachs in der Leistung, letztendlich aber auch viele Volllaststunden versprechen. Das Ganze ist und bleibt eine technologische Herausforderung erster Güte, was die Gründung und die Materialanforderungen in aggressiver Seeluft und rauem Klima angeht. Deswegen ist neben dem besonderen KfW-Förderprogramm von 5 Milliarden Euro und der Erleichterung des Netzanschlusses auch an der Vergütung etwas gemacht worden: Im Rahmen des Stauchungsmodells wird die Anfangsvergütung erhöht, die Degression verschoben und der Sprinterbonus in die Grundvergütung integriert, sodass wir wirklich einen Anreiz bieten können, in diese moderne, neue Technologie zu investieren. Es erfordert einen großen Kapitalbedarf. Doch wir sind sicher, dass sich auch Zusammenschlüsse, Konsortien von Stadtwerken, noch mehr als bislang in dieser Technologie engagieren werden.
Aber wir haben auch im Bereich Onshore abweichend vom Regierungsentwurf etwas getan, und zwar durch die Fortführung des Systemdienstleistungsbonus bis zum 31. Dezember 2014 und durch wirkliche Erleichterungen im Bereich des Repowerings; es wurden nämlich die Altersgrenzen der Anlagen und die Leistungserhöhungsobergrenze gestrichen. In Richtung des baden-württembergischen Wirtschaftsministers kann ich nur sagen: Die Baden-Württemberger sollen ja alles außer Hochdeutsch können; aber ich würde es auch einmal mit Rechnen probieren.
Auch in Bezug auf die Biomasse haben wir versucht, einen Ausgleich zu finden. Biomasse ist eine regelbare Erneuerbare, steht aber nicht unbegrenzt zur Verfügung. Wir haben Flächenkonkurrenzen, wir haben möglicherweise strukturelle Verwerfungen durch zu große Marktmacht beim Einkauf von Substraten, durch Konkurrenzen gegenüber der Viehwirtschaft, wir haben Akzeptanzprobleme bezüglich Vermaisung und unzureichender Effizienz. Wir mussten den Bonidschungel lichten. Auch die problematische Kopplung von Gülle und NaWaRo-Bonus musste abgeschafft werden. All das ist im Rahmen unserer Novelle erfolgt.
Wir haben nur noch zwei Rohstoffklassen. Wir haben degressive Elemente im Bereich der Grundvergütung und der Rohstoffklasse I in Bezug auf die Größen unserer Anlagen. Wir geben Anreize zum Einspeisen von Biomethan. Wir helfen, sowohl bei kleinen als auch bei größeren Anlagen Gülle zu verwenden. Wir erreichen mehr Effizienz durch vorgeschriebene Wärmenutzung von 60 Prozent, durch die Deckelung beim Einsatz von Mais und dadurch, dass für Biogasanlagen ab 750 Kilowatt ab 2014 die Pflicht zur Nutzung der Marktprämie eingeführt wird. Auch die Nutzung von Bioabfällen - dort gibt es keine Konkurrenzen hinsichtlich der Nutzung - haben wir maßgeblich gefördert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles in allem: Ein ausgewogenes Konzept. Das EEG hat sich wieder als ein lernendes System erwiesen. Es ist fit für die nächste Etappe. Wir sind einen guten Schritt weiter auf dem Weg ins regenerative Zeitalter. An die Opposition gerichtet: Das EEG ist und war ein Parlamentsgesetz. Geben Sie deshalb Ihrem Herzen einen Stoß, und stimmen Sie diesem unserem guten Gesetz zu.
Herzlichen Dank.