14.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien
- Drs 17/8456 -
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch das ständige Wiederholen von Anträgen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesrepublik Deutschland einiges auf diesem Gebiet tut. Vielleicht handelt es sich bei Ihnen um das pädagogische Prinzip der permanenten Wiederholung in der Hoffnung, dass irgendwann die entscheidenden Argumente verfangen.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Was uns in dieser Debatte eint, ist die Verurteilung der derzeitigen Zustände, die durch das Regime verursacht werden, und der derzeitigen Verfolgung derer, die nichts anderes tun als das, was auch wir tun, nämlich die Einhaltung von Menschenrechten in Syrien zu fordern, und die deshalb gegen das Assad-Regime auf die Straße gehen. Ich hoffe, dass wir zumindest insoweit in dieselbe Richtung gehen.
Wir brauchen in dieser Frage keine Nachhilfe, schon gar nicht von der linken Seite des Hauses. Kollege Tören hat es mit dem notwendigen Ernst vorgetragen. Ich will noch einmal daran erinnern: Im Jahr 2008 hat es unter dem damaligen Innenminister Schäuble tatsächlich eine Initiative Deutschlands gegeben, bis zu 10 000 syrische Flüchtlinge in die EU zu bringen und das Kontingent Deutschlands mit 2 500 voll auszuschöpfen. Also auch in dieser Frage brauchen die Regierung und wir mit Sicherheit keinerlei Nachhilfe.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war dann aber auch der einzige Punkt!)
Ich glaube, dass das der entscheidende Punkt ist. Deshalb sollte man nicht versuchen, in der Diskussion die beiden Argumente – auf der einen Seite Abschiebung und auf der anderen Seite Rückführung –, die gar nichts miteinander zu tun haben, zu verbinden. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir in der derzeitigen Situation, die wir erkennen und die dazu führt, dass aus diesem Land niemand nach Syrien abgeschoben wird, die menschenrechtliche Dimension sehen und dass wir in dieser Frage mit Sicherheit keine Nachhilfe brauchen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt doch einen Runderlass! Es heißt nur, es sei nicht ratsam, abzuschieben!)
Aber worum geht es? Es geht darum, dass wir gemeinsam dafür kämpfen – dazu lade ich durchaus auch ein –, dass den derzeitigen Zuständen gerade auch auf EU-Ebene rasche Erweiterungen der Sanktionen gegenübergestellt werden. Wir müssen über die Frage von EU-Einreisesperren reden, wir müssen über Finanzsanktionen reden, und wir müssen schauen, dass man auch beim Thema Ölimportembargo auf Ebene der EU ein Verbot der Investitionen in den Öl- und Gassektor in Syrien erreicht.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit den Botschaftsvorführungen? Sagen Sie dazu nichts?)
Das ist etwas, was wirklich funktioniert. Was nicht funktioniert, ist, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Das tun wir leider Gottes hier auch wieder.
Ich wiederhole es: Die Kündigung des Rückführungsabkommens hat mit der Aufhebung der Abschiebung, also damit, dass in dieses Land wegen der Zustände dort nicht abgeschoben wird, überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Im Grunde verpflichten wir das Assad-Regime nach wie vor, an einem völkerrechtlichen Vertrag festzuhalten. Denn wenn wir Staaten, die sich in dieser Art und Weise verhalten, auch noch aus ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen entlassen, dann entbinden wir sie ja jeglicher Verpflichtung. Damit erreichen wir genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Daher geht es meines Erachtens darum, dass wir auch die Tatsache zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bundesregierung das Notwendige getan hat. Staatssekretär Bergner hat die – ich will es einmal so sagen – Weisung erwähnt. Wir kennen doch alle die Schreiben aus dem Jahr 2011, in denen es darum geht, dass die zuständigen Länder aufgefordert werden, tatsächlich nicht abzuschieben. Insofern muss man deutlich sagen: Auch das BAMF trägt durch ständig aktualisierte Situationsberichte dazu bei, dass niemand so tun kann, als könne er die Situation nicht beurteilen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden ständig am Thema vorbei!)
Wir müssen deutlich sagen: In diesem Land muss und darf keiner Angst davor haben, dass er in ein Land abgeschoben wird, in dem es konkrete Gefahren für Leib und Leben gibt oder in dem ihm die Folter droht. Genau das tun wir nicht.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie aber! Wenn die Betroffenen in die Botschaft einbestellt werden!)
Versuchen Sie also bitte nicht, den Eindruck zu erwecken, als handele es sich hier um einen herzlosen, gewissenlosen und imperialistischen Folterstaat. Das ist definitiv nicht der Fall.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch am Thema vorbei!)
Ich hoffe nicht, dass Sie auf der Ebene der Diskussion über die derzeitigen Zustände in Syrien versuchen, etwas anderes zu transportieren. Es ist eine Art von Migrationspolitik für jene, die am Ende des Tages hier bleiben sollen und Ihrer Auffassung nach auch hier bleiben müssten. Ihre Kritik kommt zum falschen Zeitpunkt.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist völliger Quatsch!)
Insofern kann ich nur sagen: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir im Interesse derjenigen, die in diesem Land berechtigterweise leben, die Position vertreten müssen, dass wir die Ausreise jener, die zur Ausreise verpflichtet sind, auch durchsetzen können.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das denn mit dem Thema zu tun?)
Diesen Zusammenhang dürfen wir nicht mit der Kündigung eines Rückführungsabkommens, das nicht notwendig ist, verwechseln.
(Zuruf von der LINKEN: Ich hätte gerne eine klare Auskunft!)
Ich bitte dringend, diese beiden Punkte auseinanderzuhalten.
Es bleibt dabei: Die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Syrien setzen eine Abschiebung tatsächlich aus. Genauso verhält sich dieses Land. Wir gehen davon aus, dass das unsere Partner in der EU auch tun. Deshalb können wir nur eines machen: diesen Antrag erneut ablehnen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)