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01.12.2011

Dr. Wolfgang Götzer

Bündnisfall gemäß Art. 5 des Nordatlantikvertrages

Rede zum Bundeswehreinsatz OAE




6.) Beratung BeschlEmpf u Ber Auswärtiger Ausschuss

zum Antrag Bundesregierung
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

- Drs 17/7743, 17/7995, 17/8002 -


Herr Präsident, vielen Dank für diese vorausgeschickten Worte. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die internationale Staatengemeinschaft hat die Operation Active Endeavour der NATO als Reaktion auf den 11. September 2001 ins Leben gerufen. Dieser terroristische Angriff auf die USA hat bekanntlich erstmals seit Bestehen der NATO den Bündnisfall gemäß Art. 5 des Nordatlantikvertrages ausgelöst.

Der deutsche Beitrag zur OAE besteht in der Unterstützung der Seeraumüberwachung und der Terrorismusbekämpfung im Mittelmeer durch Einheiten der deutschen Marine. Auch nach zehn Jahren ist OAE für Frieden, Sicherheit und Stabilität in der derzeit instabilen Mittelmeerregion unverzichtbar. Daher stimmen wir einer Verlängerung der Operation bis zum 31. Dezember 2012 zu.

Seit nunmehr zehn Jahren leistet die Bundeswehr im Rahmen von OAE einen wichtigen Beitrag zur maritimen Sicherheit im Mittelmeerraum. Im Einsatz sind meistens Fregatten, aber auch U-Boote und AWACS. Die Zahl unserer Soldatinnen und Soldaten beträgt derzeit insgesamt bis zu 700. Allen, die dort bereits Dienst geleistet haben oder Dienst leisten, möchte ich an dieser Stelle einmal mehr unseren Dank aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Einen Einsatz über ein Jahrzehnt in diesen Dimensionen zu unterstützen, zeugt von unserer Solidarität mit der NATO und den Vereinigten Staaten. Mit OAE senden wir nicht nur ein wichtiges Signal an die NATO, dass wir für kollektive Verteidigung nach Art. 5 des Nordatlantikvertrages bereitstehen, und zwar nicht nur kurzfristig, sondern eben auch, wenn es die Umstände erfordern, über ein Jahrzehnt hinweg. Mit OAE zeigen wir des Weiteren auch den USA, dass wir auch zehn Jahre nach den verheerenden Anschlägen bereit sind, unserem transatlantischen Partner im Kampf gegen den Terror zuverlässig zur Seite zu stehen.

Terrorismus ist weiterhin eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Seit 2001 hat der Sicherheitsrat in Resolutionen regelmäßig die Notwendigkeit betont, den internationalen Terrorismus umfassend zu bekämpfen. Diesen Kampf können wir nur gemeinsam gewinnen und nur – das ist leider so – unter Einbeziehung militärischer Kräfte.

Die OAE ist dazu ein wichtiger Beitrag. Durch den fortgesetzten Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften wehrt OAE terroristische Aktivitäten ab und schafft zugleich die Voraussetzungen zu deren effizienter Bekämpfung. Dabei begegnet die NATO dem internationalen Terrorismus durch einen zunehmend netzwerkbasierten Ansatz mit einem Schwerpunkt auf Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung.

Als letztes Mittel sieht das OAE-Mandat auch den Einsatz von militärischer Gewalt vor. Gemäß dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ist für diesen Einsatz unsere Zustimmung nötig. Mit unserem Votum für eine erneute Mandatsverlängerung müssen wir auch die Verantwortung für etwaige Fälle, in denen ein Einsatz militärischer Gewalt unerlässlich ist, übernehmen. Wir tun dies, damit OAE auch in Zukunft Stabilität im Mittelmeer gewährleisten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Aktuell ist der Beitrag der Operation insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Sicherheitslage an den Küsten Nordafrikas unverzichtbar. Darüber hinaus hat OAE während des NATO-Einsatzes gegen das Gaddafi-Regime einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der NATO-Operation Unified Protector zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung durch Bereitstellung von Informationen und Sicherung des freien Seeverkehrs leisten können. Somit ist OAE ein zuverlässiger Garant von Sicherheit und Stabilität in Zeiten des Umbruchs in der arabischen Welt. Darüber hinaus ist OAE offen für die Beteiligung von Drittstaaten, vor allen Dingen den Partnerstaaten des Mittelmeerdialogs der NATO, wie beispielsweise Marokko.

Für die Zukunft ist zu prüfen, ob OAE im bisherigen Rahmen weitergeführt werden soll oder in ständige NATO-Operationen überführt werden kann. Dies erörtert die Bundesregierung zurzeit mit den NATO-Bündnispartnern. Bis zu einer Entscheidung hierüber ist die Fortführung der Operation auf Grundlage des aktuellen Mandats aus bündnispolitischen und aus sicherheitspolitischen Erwägungen aus unserer Sicht notwendig. Deshalb werden wir der Verlängerung zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Dr. Wolfgang Götzer

Foto: CSU-Landesgruppe / Cherrymuffin Studios
Dr. Wolfgang Götzer


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Bündnisfall gemäß Art. 5 des Nordatlantikvertrages