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17.12.2009

Michael Frieser

Bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches

Rede zu Menschenrechten




9.a) Beratung Antrag Fraktion der CDU/CSU und FDP
Menschenrechte weltweit schützen
- Drs 17/257 -


Frau Präsidentin!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
 
Diese verbundene Debatte soll auch etwas Verbindendes haben, Herr Kollege Beck. Insofern muss man sagen: Ein Credo für die Unteilbarkeit der Menschenrechte schließt natürlich auch die Tatsache ein, dass wir bis ans Ende dafür kämpfen, dass Sie Ihre Meinung hier äußern dürfen. Auch wenn sie falsch ist, muss man sie trotzdem ertragen.
 
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht es auch etwas qualifizierter, oder ist das zu viel für euch?)
 
Ich will in Hinblick auf die Religionsfreiheit nur eines richtigstellen: Ein Hinweis auf die Tatsache, dass 80 Prozent der Verfolgungen solche von Christen sind, macht es nicht falsch oder überflüssig, darauf hinzuweisen, dass auch andere Verfolgungen aus Religions- und Glaubensgründen falsch sind.
 
Zudem ist es notwendig, Folgendes deutlich zu machen – das darf ich an dieser Stelle als Abgeordneter aus Nürnberg, einer Stadt, die sich nicht umsonst Stadt des Friedens und der Menschenrechte nennt –: Wir müssen dem Anspruch der Geltung von Menschenrechten im modernen Verfassungsstaat nicht nur dadurch gerecht werden – Kollegin Pfeiffer hat darauf hingewiesen –, dass wir hier gerne darüber reden und dies frei tun; wir müssen vielmehr auch belegen, dass wir unsere Forderungen in den Institutionen umsetzen und die entsprechenden Verfahren durchführen können. Was wir in Bezug auf Menschenrechte fordern dürfen, hängt maßgeblich von unserer Handlungsfähigkeit ab.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Der Antrag der CDU/CSU spricht eine deutliche Sprache, wie wir sie nicht oft genug verwenden können. Er richtet sich gegen Todesstrafe, Folter, Sklaverei und Ausbeutung und spricht sich für den Schutz der Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit aus. Gerade hier gilt, was ich schon gesagt habe: Wir müssen die Einhaltung der Menschenrechte leisten können; wir müssen Institutionen und Instrumente schaffen, damit wir das, was wir hier fordern, umsetzen können.
 
Auch deshalb ist mir die bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches ein besonderes Anliegen. Ich bin froh, dass der Koalitionsvertrag hierauf eingeht. Völkerrecht braucht ein Völkerstrafrecht, um überhaupt glaubwürdig zu sein und durchgesetzt werden zu können.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Christoph Strässer [SPD]: Fragen Sie mal, wer das in der letzten Legislaturperiode verhindert hat!)
 
Darauf muss man eindeutig hinweisen.
 
Ich möchte nun die ordnungspolitische Sichtweise einnehmen – auch Kollege Tören hat das schon getan – und auf die Frage des deutsch-syrischen Rückführungsabkommens eingehen. Man muss sagen, dass es keine Gründe gibt, dieses Abkommen einfach auszusetzen. Hier geht es nämlich darum – dafür ist das Abkommen nun einmal da –, gesetzwidrige Zuwanderungen rückgängig zu machen und zu verhindern. Es geht darum – wir haben es oft genug gehört; man müsste vielleicht einmal zuhören –, deutlich zu machen, dass das Asylrecht für alle anderen Fälle genügend Rechtsschutz vorsieht. Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überwachen die Einhaltung und Durchsetzung der asylrechtlichen Bestimmungen.
 
Die Bundesländer sind hier die richtigen Ansprechpartner; wir hatten dieses Thema heute schon. Die Innenminister sind tatsächlich in der Lage, einen gemeinschaftlichen Beschluss umzusetzen und durchzusetzen. Das zeigt das Beispiel Sri Lankas: Hier hat die Bundesregierung aus unserer Sicht richtig reagiert; sie hat die richtigen Entscheidungen getroffen. Es gibt den partiellen Abschiebestopp schon seit 2007; auch das haben wir heute schon gehört.
 
Man darf nicht glauben – ich bin der Kollegin Pfeiffer dankbar, dass sie darauf hingewiesen hat –, dass man alle Menschenrechtsverletzungen auf deutschem Boden klären oder heilen kann. Das ist ein Irrweg.
 
An dieser Stelle zitiere ich gerne Karl Kraus, einen Satiriker und Schriftsteller:
Es gibt Dinge, die sind so falsch, da stimmt noch nicht einmal das Gegenteil.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit der Abg. Erika Steinbach [CDU/CSU])
 
Hier geht es um genau diesen Denkansatz: Es kann nicht sein, dass die Menschenrechtspolitik eine Pflicht zu einem generellen Individualschutz auf diesem Boden vorsieht. Das würde nämlich zu einem regellosen Bleiberecht führen.
 
(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
 
Ein regelloses Bleiberecht würde eine Zuwanderungs-politik durch die Hintertür sein. Vielleicht geht es der Linken genau darum, unter dem Deckmäntelchen der Menschenrechte eine bestimmte Zuwanderungspolitik zu verfolgen. Darauf muss man leider hinweisen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Serkan Tören [FDP])
 
Es ist ein ehrenwertes Anliegen; aber die parteipolitische Zielrichtung ist nun einmal zu erkennen.
 
Wir müssen deutlich sagen: Es gibt einen ausreichenden rechtlichen Rahmen für die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Wir haben das gesetzlich geregelt; wir müssen und werden die Gesetze anwenden. Die Zuwanderungspraxis in Deutschland ist an dieser Stelle ausreichend ausgestaltet.
 
(Christoph Strässer [SPD]: Nein!)
 
Es geht um Einzelfälle, die wir anprangern können und müssen. Natürlich gibt es einen Grund, auf jeden Einzelfall hinzuweisen, in dem die Todesstrafe droht. Trotzdem sollten wir nicht den Eindruck erwecken, dass wir alle Probleme lösen können. Ich bitte darum, den Einsatz für die Menschenrechte nicht immer mit einem parteipolitischen Kalkül zu verbinden. Das ist mit Sicherheit der völlig falsche Weg.
 
Bei den Anträgen der Opposition fällt auf, dass es komischerweise einen Zusammenhang gibt zwischen den Berichten über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern und der Tatsache, dass man doch immer wieder darauf hinweist, dass sie kulturell bedingt seien.
 
(Christoph Strässer [SPD]: Wer macht das?)
 
Man kann das kulturrelativistische Kritik nennen. Das bedeutet, dass die Kritik immer dann etwas leiser ist, wenn es um Länder geht, wo Menschenrechtsverletzungen nicht in das parteipolitische Kalkül hineinpassen. Die Stichworte China, Nordkorea und Kuba sind alle schon gefallen.
 
(Christoph Strässer [SPD]: Wissen Sie, wie viele Beschlüsse wir zu China gefasst haben?)
 
Damit tun wir der Debatte in diesem Land für die Durchsetzung dessen, was wir in anderen Ländern leisten müssen, keinen Gefallen. Ich glaube, dass es die Menschen dieser Welt verdient haben, dass wir es mit dem Thema Menschenrechte ehrlich meinen, dass wir den Einzelfall betrachten und das tun, was wir tun können.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
 
 
 
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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