12.) Beratung Antrag SPD
Faire Mobilität und soziale Sicherung - Voraussetzung für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 schaffen
- Drs
17/4530 -
Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union zehn neue Länder beigetreten. Am 1. Januar 2007 traten mit Bulgarien und Rumänien zwei weitere neue Staaten der Union bei. Jedem der 15 „alten“ EU-Staaten wurde die Möglichkeit eingeräumt, von einer Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedsländer Gebrauch zu machen, außer in Bezug auf Malta und Zypern. Um der Notwendigkeit einer schrittweisen Anpassung der nationalen Arbeitsmärkte nachzukommen, hat man sich dabei auf ein flexibles 2+3+2-Modell geeinigt. Das heißt, jedes EU-Mitglied konnte im eigenen Ermessen entscheiden, wie schnell eine komplette Öffnung des nationalen Arbeitsmarktes erfolgen soll.
Einzig Deutschland und Österreich haben den größtmöglichen Spielraum der EU-Verträge ausgenutzt und machen derzeit noch die Grenzen dicht für Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Balten.
Es war richtig, dass wir von der Möglichkeit einer schrittweisen Anpassung unseres Arbeitsmarktes an die veränderten Bedingungen einer EU-27 Gebrauch gemacht haben. Damit haben wir vermieden, dass es vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise unnötigerweise zu einer Überforderung unseres Arbeitsmarktes und zu überhasteten Maßnahmen mit unvorhersehbaren Folgen kam.
Nun sind es nur noch wenige Monate, dann fallen für rund 70 Millionen Einwohner in acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der Europäischen Union die letzten Zugangsbarrieren zu Europas Arbeitsmärkten. Am 30. April 2011, sieben Jahre nach der größten EU-Erweiterungsrunde, läuft auch die ultimative Frist aus.
Heute, sechs Jahre nach der EU-Erweiterung, zeigt sich – so schreibt es die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Artikel vom 31. Dezember 2010 –, dass die Sorgen überzogen waren und man heute im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien vor der Öffnung des Arbeitsmarktes entspannt miteinander umgeht.
Verständlicherweise gibt es bei uns in Deutschland vor dieser Öffnung des Arbeitsmarktes große Sorgen und Ängste. Auch in Polen gibt es erhebliche Bedenken, und zwar vor einem Fachkräfteverlust, da Polen selbst an einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung leidet. Genaue belastbare Aussagen zu den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 gibt es nicht. Jedoch wird von den meisten Experten kein „Ansturm“ oder eine „Massenwanderung“ auf unseren Arbeitsmarkt erwartet. So geht die Kommission in ihrem Bericht aus dem Jahre 2008 von geringen Auswirkungen der Wanderungsbewegungen auf Löhne und Beschäftigung der einheimischen Arbeitskräfte der EU-15-Länder durch die zehn neuen Mitgliedstaaten aus. Langfristig sei die Arbeitsmigration aus Osteuropa im Großen und Ganzen neutral für die Arbeitsmärkte.
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise, hat gestern in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales noch einmal betont, dass er keine große Gefahr für den gesamtdeutschen Arbeitsmarkt sehe. Er erwarte, dass etwa 100 000 bis 150 000 Personen pro Jahr zuwandern. Für Deutschland bestehen auch große Chancen, wenn es gelinge, eine „Willkommens-Kultur“ zu schaffen, so Weise weiter. Negative Auswirkungen könnte es, wenn überhaupt, dann nur in sensiblen Bereichen wie in der Zeitarbeit geben. Deshalb setzen wir uns als Unionsfraktion seit längerem für einen branchenspezifischen Mindestlohn in der Zeitarbeit ein. Hier gibt es auch zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften eine erfreuliche Einigkeit.
Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn die SPD-Fraktion in ihrem vorliegenden Antrag fordert, lehnen wir jedoch entschieden ab. Wir haben viele solche Mindestlohndebatten geführt, zuletzt vor Weihnachten auf Initiative der Fraktion Die Linke. Unsere Argumente, insbesondere die Gefahr des Verlustes vieler Arbeitsplätze, haben sich nicht verändert. So warnt der Bundesverband der Zeitarbeit aktuell vor einer zu strengen Lohnregulierung und sieht mehrere Zehntausend Arbeitsplätze in Gefahr. Wir wollen Beschäftigung erhalten und nicht ins Ausland verlagern.
Auch die Forderung der SPD-Fraktion nach Aufnahme der sozialen Fortschrittsklausel ins Primärrecht haben wir bereits im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union aus guten Gründen abgelehnt. Zum einen ist die soziale Dimension des EU-Vertragssystems bereits deutlich ausgeweitet worden. Zum anderen ist soziale Politik in erster Linie eine nationale Aufgabe und fällt damit nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Darüber hinaus würde durch solch eine soziale Fortschrittsklausel die Leistungsfähigkeit und Dynamik des marktwirtschaftlichen Systems erheblich gemindert.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Verhandlungen im Rahmen der Hartz-IV-Reform am 6. Februar 2011 noch eine Einigung mit der Opposition über eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit erzielen werden. Andererseits darf dies nicht dazu führen, dass sämtliche sozialpolitischen Wünsche aus den letzten 15 Jahren dabei umgesetzt werden.
Ich wünsche mir, dass wir der Öffnung unseres Arbeitsmarktes nach dem 1. Mai 2011 genauso gelassen entgegensehen, wie es Deutsche, Polen und Tschechen im Dreiländereck tun.