21.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Datenschutz für Beschäftigte stärken
- Drs
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Um der Nachhaltigkeit der Debatte willen möchte ich im Wesentlichen auf das von mir schon einmal Gesagte verweisen: Der Datenschutz wird zunehmend zum bestimmenden Thema der parlamentarischen Arbeit. Beim Umgang mit Daten quält uns fast alle ein zunehmendes Unsicherheitsgefühl, in erster Linie die Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber.
Dass wir hier eine Regelung finden müssen, das ist, glaube ich, eine einheitliche Haltung in diesem Haus. Da eint uns der Konsens. Gerade deshalb geht der Koalitionsvertrag genau dieses Problem, wie ich meine, sogar sehr detailliert an. Um dieses Thema etwas grundsätzlicher zu fassen, muss man auf die Aussage verweisen: Ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Das ist der alte Humboldtsche Satz. Er ist auch die Grundlage für das Regierungshandeln in dieser Frage. Denn es geht genau darum, dass der Umgang mit den persönlichen, mit den eigenen Daten auch die Grundlage für eine persönliche Freiheit ist und bleiben kann. Deshalb bedarf es der Regelung.
Es ist klar – davon geht der Koalitionsvertrag eben genau aus –, dass es keine Bespitzelung am Arbeitsplatz geben darf, dass der Arbeitnehmer davor geschützt werden muss. Deshalb ist auch klar, dass nur Daten verarbeitet werden können, die für das Arbeitsverhältnis auch wirklich erforderlich sind. Wir können in der Koalition jedenfalls von einem ausgehen: dass der Koalitionsvertrag in der Opposition angekommen ist. Er wird dort – zwar mit Verspätung – gelesen. Es ist nicht das erste, nicht das einzige Thema, welches von der Opposition auf diesem Wege gefunden und dann ins Parlament hineingejagt wird. Das wird uns vermehrt passieren. In der Opposition wird man schauen, dass man mit heraushängender Zunge möglichst der Erste ist, der dieses Thema draußen noch irgendwie besetzen kann. Aber ich kann nur sagen: Mit solcherlei Flickwerk, mit solcherlei Unzulänglichkeit lässt sich auch in dieser Frage kein Staat machen.
Es wird Sie nicht wundern, dass wir von der CDU/ CSU-Fraktion und auch die Kolleginnen und Kollegen von der FDP diesen Entwurf ablehnen. Das gilt aber natürlich nur für den Inhalt des Entwurfs. Es gilt ausgesprochen nicht für das Thema des Arbeitnehmerdatenschutzes. Es ist in der Tat so: Wir haben immer wieder skandalträchtige Vorkommnisse. Es geht um pauschale Videobeobachtungen, es geht um Nötigungen mittels Privatdetektive, und es geht darum, dass erhobene Daten am Arbeitsplatz tatsächlich auch ein Handlungsprofil eines Arbeitnehmers erahnen oder nachverfolgen lassen. Das sind alles Zustände, die wir in der Tat regeln müssen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass wir das Ganze zügig regeln müssen.
Dieser Handlungsdruck sollte uns jedoch nicht daran hindern, dass wir diese Frage genau und präzise bearbeiten müssen. Vor allem können wir bei dem Thema nicht mit den Ungenauigkeiten arbeiten, die der Gesetzentwurf der Linksfraktion beinhaltet. Wir dürfen den wohlgesetzten, abwägenden Prozess an dieser Stelle nicht unterbrechen. Ich kann nicht ganz verstehen, warum dieser Gesetzentwurf jetzt aus Ihrer Schublade herauskommt. Aber er hätte besser ein Ladenhüter bleiben sollen.
Sie wissen, dass dieses Thema erstmals am 16. Februar des letzten Jahres im Bundesinnenministerium unter der Verantwortung des damaligen Bundesinnenministers Schäuble besprochen wurde. Dort wurden zwei Dinge vereinbart: Erstens die Tatsache, dass man dieses Thema innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes regeln kann, um Doppelbegrifflichkeiten zu vermeiden und die Einheitlichkeit von Definitionen herzustellen. Das ist eines der großen Probleme des von Ihnen hier eingebrachten Gesetzentwurfes – er ist in weiten Teilen hinreichend unkonkret, redundant und schwammig. Ich will nicht alle fachlichen Mängel aufzählen; einige habe ich schon genannt. Zweitens sollte eine gründliche Abstimmung mit den Tarifparteien stattfinden, mit den Arbeitnehmervertretern und den Arbeitgebern.
Was Sie heute vorlegen, ist hingegen ein unabgestimmter Entwurf. Deshalb ist er abzulehnen. Wir können an dieser Stelle so nicht weitermachen. Man muss dem Parlament die Chance geben, auf einen Entwurf der Regierung zu reagieren und zu versuchen, die selber für notwendig gehaltene Abstimmung gemeinsam mit den politischen Meinungsträgern herbeizuführen. Letztendlich muss sogar angezweifelt werden, dass der jetzt vorgelegte Entwurf mit der EG-Datenschutzrichtlinie in weiten Zügen zu vereinbaren ist. Da kann ich nur sagen, werte Kollegen: Auch in der Opposition muss man präzise formulieren und arbeiten. Es reicht nicht, auf die Schnelle einen Entwurf vorzulegen.
Doch möchte ich die Frage des Beauftragten für den Beschäftigtendatenschutz ansprechen. Dieser soll Ihrem Antrag zufolge eine herausgehobene Stellung erhalten und bereits bei Kleinunternehmern von fünf Mitarbeitern aufwärts eingesetzt werden. Sie wissen, dass Sie mit Ihrem Antrag der SPD-Fraktion und den Grünen hinterherhecheln. Bei den Grünen ist diese Forderung dann jedoch über Nacht verschwunden. Sie halten daran fest. Durch diese Forderung machen Sie Arbeit teurer und vernichten Beschäftigungsverhältnisse.
Der Duktus der Sprache des Entwurfes – auch das will ich einmal deutlich sagen – geht mit einer Vorverurteilung des Arbeitgebers einher. Die meisten Arbeitgeber verhalten sich nicht nur gesetzestreu, sondern auch im Sinne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Vorverurteilung und ein An-den-Pranger-Stellen durch den Sprachduktus halte ich nicht für angebracht. Es geht auch darum, die Frage eines fehlenden Schutzinteresses des Mitarbeiters in Einklang mit den Verpflichtungen eines Unternehmens zu bringen. Dabei geht es um die Fragen der Korruptionsbekämpfung und der Datenerhebung, die auch etwas mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zu tun haben. Beides müssen wir aufeinander abstimmen, auch gemeinsam mit den entscheidenden Verbänden. Das fehlt schon im Denkansatz bei Ihrem Forderungskatalog. Auch deshalb ist er abzulehnen.
Abschließend kann ich nur sagen, dass es eines Arbeitsauftrages nicht bedurfte. Das Innenministerium arbeitet bereits daran. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen vorgelegt. Ich kann Sie nur auffordern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lehnen Sie mit uns den Antrag der Linksfraktion ab.