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Stand: 20.05.2012, 16:39 Uhr
Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
45 Minuten
Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Neben den traditionellen Überstunden- und Gleitzeitkonten haben sich seit 1998 zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwendet werden können. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden diese Langzeitkonten attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dies soll zu einer weiteren Verbreitung von Langzeitkonten und damit verbundenen Freistellungsphasen führen.
Besonders hervorzuheben ist dabei der deutlich verbesserte Insolvenzschutz von Wertguthaben. Eine weitere Änderung ist die Einführung einer begrenzten Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Darüber hinaus wird zukünftig die gesetzliche Definition der Wertguthaben klarer als bisher gefasst.
Beschäftigte können mit den Langzeitkonten die unterschiedlichsten Freistellungen im Erwerbsverlauf organisieren. Qualifizierung und Weiterbildung, Kinderbetreuung und Pflege, der Übergang in die Altersrente, das Aufstocken von Teilzeitentgelt oder ein "Sabbatical" sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten. Dabei wird der Verwendungszweck von Wertguthaben im Gesetz zukünftig in besonderer Weise auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwa bei Pflegezeit oder Elternzeit fokussiert. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2005 umgesetzt.