Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Ende März 2011 den Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordneten Michael Frieser zum neuen Integrationsbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ernannt. Der Jurist folgt in dieser Aufgabe dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller.
Der Integrationsstab der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der nun unter der Leitung von Michael Frieser stattfindet, spiegelt in der 17. Legislaturperiode bereits in seiner Zusammensetzung und in seinem Auftrag wieder, dass Integration eine Querschnittsaufgabe ist und Migration als Chance für unser Land begreifbar gemacht werden soll.
Beleuchtung aller Aspekte durch verschiedene Fachpolitiker
Zusammengesetzt ist die Projektgruppe aus den in ihren jeweiligen Arbeitsgruppen für das Thema Integration zuständigen Fachpolitikern. Dieses ermöglicht es, die verschiedenen Aspekte umfassend zu beleuchten und die interdisziplinär angelegten Integrationsgipfel sowie die Weiterentwicklung des Integrationsplanes mit großem Sachverstand zu begleiten und zu befördern.
Ein Schwerpunkt des Integrationsstabes ist die Begleitung und Beobachtung aktuell laufender Integrationsmaßnahmen. Hierzu gehört ein regelmäßiger Austausch mit Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer und dem für die Umsetzung der Integrationsprogramme zuständigem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg.
Verlängerung der Bleiberechtsregelung
Die Integrationspolitik der Unionsfraktion hat in ihrer Zusammenarbeit mit Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer in den ersten Hälfte dieser Legislaturperiode nochmals deutlich an Kontur gewonnen: Im Dezember 2009 wurde als eine der ersten Maßnahmen nach der Bundestagswahl die auslaufende Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer in Deutschland um zwei Jahre bis zum Ablauf des Jahres 2011 verlängert. In diesem Zusammenhang wurde in Frühjahr 2011 durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung 17/4401 mit dem neu geschaffenen §25a des Aufenthaltsgesetzes Jugendlichen zwischen 15 bis 21 Jahren und mindestens sechs Jahren Schulbesuch ein eigener Bleiberechtstitel unabhängig von dem der Eltern verliehen.
Nationaler Aktionsplan für Integration
Am 3. November 2010 fand der 4. Integrationsgipfel im Kanzleramt auf Einladung von Bundeskanzlerin Merkel statt. Der Nationale Aktionsplan konkretisiert den Nationalen Integrationsplan und entwickelt ihn weiter. Schwerpunktthemen bleiben die Bereiche Sprache, Bildung und Ausbildung sowie Arbeitsmarkt. Die Vereinbarung und die Überprüfung klarer Zielvorgaben insbesondere zu diesen Themen helfen, die jeweils am besten geeigneten Instrumente auszuwählen oder neue Maßnahmen zu erarbeiten.
Seit dem Beginn des Jahres 2011 startete die Initiative „Offensive Frühe Chancen“. Der Bund wird bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um bis zu 4.000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" auszubauen. Dies ist, insbesondere mit Blick auf die enorme Bedeutung von Sprache und Sprachfähigkeit, eine sehr wichtige Unterstützung jeglicher Integrationsbemühungen.
Bekämpfung der Zwangsheirat
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer der Zwangsehe hat die Bundesregierung die bisher geltenden Regelungen des hohen Rechtsgutes der Eheschließung effektiver ausgestaltet. Es wurde ein eigenständiger Straftatbestand gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch (§ 237 StGB) geschaffen, der die Nötigung zu Eingehung einer Ehe nebst weiteren Fallkonstellationen umfasst.
Zugleich wurde auch ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen eingeführt, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden.
Auch die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete wurde im Interesse dieser Personengruppen gelockert und die Möglichkeit der Ausnahmeregelung von der räumlichen Beschränkung für die Fälle der Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums eingeführt.
Elektronischer Aufenthaltstitel
Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitels (eAT) für Ausländer in Deutschland eingeführt. Der eAT, welcher nun ähnlich dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat erscheint, wird das bisherige Klebeetikett im Pass ersetzen und soll unbürokratischer handhabbar sein. Ziel ist die europaweite einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
2011 soll, wie in den vergangenen Jahren, die Integrationsmedaille durch Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer verliehen werden. Dazu sollen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße einsetzen, auszeichnet werden. Die Bekanntmachung und eine Vorauswahl der Vorgeschlagenen wurde durch den Integrationsbeauftragten Michael Frieser vorgenommen.
Ausblick
Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wird die Integrationspolitik erfolgreich und engagiert fortgeführt werden: So ist das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Startlöchern, mit dem unter anderem dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnet werden soll. Viel entscheidender ist dabei jedoch aus integrationspolitischer Sicht die Wirkung des Gesetzes als Integrationsmaßnahme. Gut qualifizierten Zuwanderern wird die Möglichkeit gegeben, sich auf Grundlage ihrer Fähigkeiten besser in den deutschen Arbeitsmarkt einzubinden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bemühen, gerade die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe, die von Zuwanderern gegründet und geführt werden, verstärkt als Ausbilder zu gewinnen – eine Chance nicht nur für Azubis mit Migrationshintergrund.