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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:26 Uhr
Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld (SPD; Linke)
30 Minuten
Die unionsgeführte Bundesregierung der vergangenen und laufenden Legislaturperiode hat umfassende und kostenintensive Verbesserungen der Kurzarbeit auf den Weg gebracht, die zur Robustheit des Arbeitsmarktes in der Krise entscheidend beigetragen haben und keiner weiteren Ergänzung bedürfen.
In der 16. Wahlperiode wurden gemeinsam mit der SPD im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket I), des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität“ (Konjunkturpaket II), des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze (3. SGB-IV-Änderungsgesetz) sowie von Rechtsverordnungen folgende Regelungen umgesetzt und auch von der SPD für ausreichend erachtet:
- Die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert und die Antragstellung für Arbeitgeber vereinfacht.
- Die Agenturen für Arbeit erstatten ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die vollen Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. In den ersten sechs Monaten werden die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte von den Agenturen für Arbeit übernommen.
- Für Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können in dieser Zeit die Sozialversicherungs-Beiträge zu 100 Prozent übernommen werden. Auch die Weiterbildungsmaßnahmen selbst werden von den Agenturen für Arbeit umfangreich gefördert.
- Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Der Arbeitgeber kann bei der Antragstellung wählen, ob er davon Gebrauch machen will.
- Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.
- Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
- Kurzarbeitergeld kann auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.
Nach der Bundestagswahl wurde durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld verlängert. Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Ohne den Erlass der Verordnung hätte die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs Monate betragen. Die Verlängerung gilt nur für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird somit Planungssicherheit gegeben.
Gesetz zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (LINKE)
Mit dem Gesetzentwurf will die Linke den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld abschaffen. Eine gleichlautende Initiative wurde bereits Ende der 16. Wahlperiode eingereicht.
Der Progressionsvorbehalt stellt die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sicher. Blieben bestimmte (steuerfreie) Einkünfte beim progressiven Verlauf des Einkommensteuertarifs außer Ansatz, würde dies nicht nur den Steuerausfall für diese Einkünfte bedeuten, sondern eben auch die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes für die übrigen Einkünfte. Genau dies soll aber folgerichtig mit dem Progressionsvorbehalt im Hinblick auf die übrigen Einkünfte vermieden werden. Außerdem wäre es nicht zu rechtfertigen, den Progressionsvorbehalt nur für das Kurzarbeitergeld aufzuheben, nicht aber für die anderen zahlreichen hiervon betroffen Einkünfte wie z.B. das Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.