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26.05.2012

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Prof. Monika Grütters

Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien
Beisitzerin im Fraktionsvorstand


Geboren am 09.01.1962 in Münster/Westfalen
römisch-katholisch
ledig

Mitglied des Dt. Bundestages seit 18.10.2005 (16. Wahlperiode)
Professorin, Stiftungsvorstand, Literatur- und Kunsthistorikerin

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Kultur und Medien (Vorsitzende)
 


Berlin-Marzahn – Hellersdorf

(Landesliste Berlin)
Berlin


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-70222
Fax: 030/227-76223
E-Mail: monika.gruetters@bundestag.de

Prof. Monika Grütters
Bildquelle:
Christof Rieken
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Hultschiner Damm 24
12623 Berlin
Tel.: 030/56697450
Fax: 030/56697455
E-Mail: monika.gruetters@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Ihre Sorge, dass durch die zunehmende Zahl von Einzeitungskreisen die Demokratie gefährdet ist, kann ich in dieser Bestimmtheit nicht teilen. Natürlich ist es schade, dass in einigen Regionen Deutschland bisweilen nur noch eine regionale Tageszeitung erhältlich ist. Daraus kann aus meiner Sicht jedoch noch nicht geschlossen werden, dass dort schon die Meinungsfreiheit insgesamt gefährdet wäre. (...)
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    • (...) In den Regelsätzen für Leistungen nach SGB II werden auch Energiekosten berücksichtigt. Jedes Jahr werden außerdem die Regelsätze neu festgelegt. Dies geschieht auf Grundlage eines Mischindexes, der auf der jährlichen Preis- und Lohnentwicklung in unserem Land basiert. (...)
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    • (...) 1.) Die Telekom kann sich grundsätzlich nicht weigern, Ihrer Pflicht nachzukommen, da diese im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine rechtsverbindliche Grundlage hat, die von der Telekom meines Wissens nach bisher auch immer respektiert wurde. Das TKG sieht auch vor, dass ein Abbau nur nach Rücksprache mit der zuständigen Kommune und der Bundesnetzagentur erfolgen kann. (...)
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    • (...) Mein Hinweis auf die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger bezog sich eben auf die Mitwirkungsrechte, die diese in unserem Land haben. Demonstrationen und Wahlen sind großartige Formen der Einflussnahme, aber natürlich gibt es Beteiligungsformen, die über diese Akte der Willensbekundung hinausgehen. Andere weitaus häufiger genutzte Arten der Bürgerbeteiligung sind zum Beispiel das persönliche Anschreiben, oder gerade auch die Interessensvertretung durch Verbände, Gewerkschaften oder Vereine. (...)
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    • (...) Vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass der Politik in der Frage der Staatsverschuldung große Verantwortung zukommt. Das Budgetrecht für die öffentlichen Haushalte liegt bei den Parlamenten, die somit ggf. auch über die Höhe der Staatsverschuldung entscheiden. (...)
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