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26.05.2012

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Prof. Dr. Annette Schavan

Bundesministerin für Bildung und Forschung


Geboren am 10.06.1955 in Jüchen
römisch-katholisch
ledig

Mitglied des Dt. Bundestages seit 18.10.2005 (16. Wahlperiode)
Ministerin


Ulm

(Direkt gewählt im Wahlkreis 291)
Baden - Württemberg


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-79253
Fax: 030/227-76794
E-Mail: annette.schavan@bundestag.de

Prof. Dr. Annette Schavan
Bildquelle:
Laurence Chaperon
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Wichernstr. 10
89073 Ulm
Tel.: 0731/9216522
Fax: 0731/9216630
E-Mail: annette.schavan@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Dies beweist nicht zuletzt der überwiegend erfolgreiche Berufseinstieg mit den neuen Abschlüssen. Bachelorabsolventinnen und -absolventen sind selten arbeitslos oder unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt. Der Berufsstart gelingt ihnen auch deshalb gut, weil die Wirtschaft den Systemwechsel unterstützt, unter anderem durch die konzertierte Aktion "Bachelor Welcome". (...)
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    • (...) Die Diskussion um das geplante Betreuungsgeld wird im Moment sehr emotional geführt. Auf der einen Seite stehen die Argumente Wahlfreiheit und Anerkennung privater Erziehungsleistungen. (...)
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    • (...) Sollte es sich um die Immatrikulationsbescheinigung handeln, die Sie nicht rechtzeitig erhalten, so ist dies ein Problem, das häufig auftritt und auf das von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung reagiert wurde: Entsprechend einem Erlass des Ministeriums können Studierende im Ausland nicht erst dann gefördert werden, wenn die ausländische Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. (...)
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    • Entscheidend für die Nominierung als Mitglied des Ethikrates durch die Bundesregierung ist die Fachkompetenz. Die neue Zusammensetzung spiegelt dies wieder. (...)
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    • Entgegen dem öffentlichen Eindruck ging es bei der Debatte gerade nicht um die Einschränkung des Rederechts, sondern um die Verankerung des Rederechts in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in den Fällen, in denen Abgeordnete nicht im Namen ihrer Fraktion reden. (...)
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