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26.05.2012

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17.10.2011

Wolfgang Börnsen, Dr. Günter Krings

Wegweisende Entscheidung für das Urheberrecht

Kreative Leistung muss angemessen vergütet werden




Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Die französische Nachrichtenagentur AFP hatte gegen ein regional ausgerichtetes Internetmagazin geklagt. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der kultur- und medienpolitische Sprecher Wolfgang Börnsen (Bönstrup):


„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des OLG Karlsruhe zum Urheberrecht von Nachrichtentexten. Auch Nachrichtentexte oder Agenturmeldungen sind demnach „persönliche geistige Schöpfungen‘ und damit urheberrechtlich relevant.

Damit hat das OLG den Urheberrechtsschutz gestärkt. Diejenigen, die mit großen finanziellen Anstrengungen kreative Inhalte finanzieren, können ihre Rechte nun besser verfolgen. Das Urteil ist ein wichtiger Hebel, um gegen die Selbstbedienung im Netz vorzugehen.

Eine kreative Leistung muss angemessen vergütet werden – diesen Grundsatz hat die Union immer vertreten. Auch weiterhin muss zuerst der Urheber im Mittelpunkt unserer Überlegungen zum Schutz des geistigen Eigentums stehen.

Die Bundesregierung sollte sich durch dieses Urteil ermutigt fühlen, nun baldmöglichst einen Entwurf für den sog. Dritten Korb der Urheberrechtsreform vorzulegen.“
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