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26.05.2012

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18.01.2012

Dirk Fischer, Heinz Peter Wichtel

Viel Lärm um nichts - Diskussion um Flugrouten versachlichen

Regeln eines geordneten Verwaltungsverfahrens einhalten




Heute spricht der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Klaus-Dieter Scheurle, im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter anderem über die Veröffentlichung der Fluglärm-Stellungnahme des Umweltbundesamts zum Flughafen Berlin-Brandenburg. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Heinz Peter Wichtel:


„Die Diskussion über die Festlegung der Flugrouten für den Flughafen Berlin-Brandenburg muss sachlich geführt werden. Alle an diesem Verfahren Beteiligten sollten sich daran halten. Es ist insofern begrüßenswert, dass das Umweltbundesamt (UBA) seine lärmfachliche Bewertung nicht in einer Pressekonferenz präsentiert hat. Es handelt sich bei dieser Stellungnahme lediglich um einen Zwischenschritt im laufenden Verwaltungsverfahren.
 
Das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) wird nun seine umfassende Abwägung der von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgelegten Fachplanung sowie der Alternativen fortsetzen. Dabei wird es die lärmfachliche Bewertung des UBA berücksichtigen.
 
Transparenz ist wichtig, die Regeln eines geordneten Verwaltungsverfahrens müssen aber eingehalten werden. Mit seiner Forderung nach einem generellen Nachtflugverbot überschreitet das UBA seinen gesetzlichen Auftrag. Schließlich sind diese Fragen Gegenstand des Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahrens für Anlage und Betrieb des Flughafens gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Oktober 2011 im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss die so genannten Tagesrandzeiten letztinstanzlich bestätigt. Vor allem vor diesem Hintergrund ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwundert, dass der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth, der Einladung des Verkehrsausschusses nicht gefolgt ist, um sich dort den Fragen der Abgeordneten zu stellen.“
Hintergrund:
Gemäß §32 Absatz 4c i.V.m. Absatz 4 Nr. 8 Luftverkehrsgesetz gibt das Umweltbundesamt eine Stellungnahme im Rahmen der vorgeschriebenen Benehmensbeteiligung ab. Die Flugrouten werden vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) bewertet und nach §27 a der Luftverkehrsordnung in einer Verordnung festgelegt.
 
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Viel Lärm um nichts - Diskussion um Flugrouten versachlichen