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26.05.2012

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01.07.2011

Ingrid Fischbach

Künftig besserer Schutz für Kinder und Jugendliche

Intervention, Prävention und Aufbau von Elternkompetenz sind Kernziele




Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen – das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) –
beraten. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz deutlich bessere Rahmenbedingungen für den Kinderschutz in Deutschland. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen stellen das Kind in den Mittelpunkt; sie zielen auf Intervention und Prävention. Das Gesetz ist Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten und Verbänden, die breite Unterstützung signalisiert haben. Damit setzt die christlich-liberale Koalition die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, ein wirksames Kinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen.
 
Der Ausbau der frühen Hilfen als einer der Schwerpunkte ist der Union ein großes Anliegen. Die elterliche Erziehungskompetenz wird dadurch bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes gestärkt. Eltern werden ermutigt, in einer für die Kindesentwicklung zentralen Phase Hilfen zum Aufbau einer förderlichen Eltern-Kind-Beziehung in Anspruch zu nehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich in diesem Zusammenhang der Bedeutung von Familienhebammen bewusst und wird sich für deren Finanzierung einsetzen.
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