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26.05.2012

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27.09.2011

Dorothee Bär, Michaela Noll

Kinderschutzgesetz wird von Experten gelobt

Intervention und Prävention stehen im Mittelpunkt




In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zum Bundeskinderschutzgesetz haben die Sachverständigen den Gesetzentwurf begrüßt. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:


Das geplante Gesetz ist ein Meilenstein für einen verbesserten Kinderschutz in Deutschland. Darin waren sich alle Sachverständigen einig. Besonders begrüßten die Experten, dass der Gesetzentwurf auf der Basis eines breiten fachlichen Diskurses entwickelt und die Fachwelt kontinuierlich eingebunden wurde.

Das Bundeskinderschutzgesetz setzt nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf präventive Maßnahmen. Nur durch verlässliche Netzwerke an frühen Hilfen erhalten Eltern von Anfang an Unterstützung, können Kinder bestmöglich gefördert und Risiken für ihr Wohl rechtzeitig abgewendet werden. Künftig werden Hausbesuche durch Mitarbeiter der Jugendämter zur Pflicht – sofern dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist. Auch dem sogenannten Jugendamt-Shopping wird Einhalt geboten: Darunter versteht man, dass Eltern mit ihren Kindern gezielt den Wohnsitz wechseln, nur um der Betreuung durch die Jugendhilfe zu entgehen. Um das zu verhindern, bekommt nun das neue Jugendamt bei einem Umzug der Familie alle notwenigen Informationen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindes dürfen außerdem künftig Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Psychologen Informationen an das Jugendamt weitergeben – das schafft eine längst überfällige Klarheit auf diesem sensiblen Gebiet.

Kritischen Stimmen, die höhere Kosten für die Kommunen befürchten, halten wir entgegen: Kinderschutz mit einem starken und dichten Hilfenetz gibt es nicht zum Nulltarif.“

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Kinderschutzgesetz wird von Experten gelobt