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26.05.2012

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26.01.2012

Michael Frieser, Erika Steinbach

Deutsches Asylsystem stellt Mensch in den Mittelpunkt

Langes und gründliches Verfahren mit Gesundheitsuntersuchungen




Zum heutigen Öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages über Gesundheitsuntersuchungen vor Abschiebungen erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Erika Steinbach und der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Frieser:


„Das deutsche Asylsystem entspricht menschenrechtlichen Standards. Die Prüfung des Einzelfalls ist oberste Maxime im deutschen Asylverfahren. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt. Die bundesgesetzlichen Regelungen werden von den Behörden des Bundes und der Länder mit großem Verantwortungsgefühl durchgeführt.

Als Experten des heutigen Gesprächs gaben neben Medizinern auch Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Niedersächsischen Innenministeriums und von der Bundespolizei Auskunft. Sie berichteten den Abgeordneten von der täglichen Arbeit und beantworteten Fragen zum Thema Gesundheitsuntersuchungen vor Abschiebungen äußerst kompetent. Dabei wurde durch die Experten klargestellt: die Überprüfung der Reisefähigkeit steht erst am Ende eines langen und gründlichen Verfahrens, das eine umfassende Gesundheitsuntersuchung enthält.

Posttraumatische Belastungsstörungen nach Flucht und Vertreibung in den Herkunftsländern oder nach geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen sind nur einer der Gründe, die dazu führen, dass Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen. Die hierfür eingesetzten Ärzte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten eine besondere Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen.“

 

Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion finden Sie unter http://www.cducsu.de

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