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26.05.2012

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24.08.2009

Peter Bleser

Bundesländer müssen Schulobst ermöglichen

Die Kofinanzierung ist und bleibt Ländersache




Anlässlich des am 8. September tagenden Vermittlungsausschuss zum Schulobstgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:


Die Bundesländer sind aufgefordert, vor dem Hintergrund des relativ bescheidenen Finanzierungsbeitrages zur Sicherstellung der EU-Mittel für das Schulobstprogramm bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss keine Prinzipienreiterei auf Kosten der Kinder zu betreiben. Die Kofinanzierung ist und bleibt Ländersache.

Die kostenlose Ausgabe von Obst und Gemüse an sechs- bis zehnjährige Schüler soll den Verzehr von Obst und Gemüse nachhaltig erhöhen und Kindern wieder eine gesunde Ernährungsweise näherbringen. Vor dem Hintergrund zunehmender Problem mit Übergewicht und Fehlernährung, insbesondere bei Kindern, ist eine Teilnahme an dem von der EU initiierten Programm bereits ab dem neuen Schuljahr von großer Bedeutung. Das Schulobstprogramm könnte einen großen Beitrag zur Vermittlung von Ernährungswissen leisten.

Der Bundesrat hatte das Schulobstgesetz im Juli 2009 an den Vermittlungsausschuss überwiesen, weil die Länder die Finanzierungszuständigkeit beim Bund sehen. Wir appellieren an die Bundesländer, ihre Haltung zu überdenken.
Bundesländer müssen Schulobst ermöglichen