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08.11.2011

Dorothee Bär, Michaela Noll

Bundeskinderschutzgesetz darf nicht scheitern

Ablehnung bei oppositionsgeführten Ländern




Die oppositionsregierten Bundesländer haben erklärt, dem neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen. Geplant ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:


„Die Entscheidung der oppositionsregierten Länder, dem Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen, ist nicht nachvollziehbar. Die Opposition trägt hier einen Machtkampf auf dem Rücken unserer Kinder aus.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27. Oktober ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen.

Inhaltlich sind die Forderungen der oppositionsregierten Länder völlig sachfremd und von rein finanziellen Erwägungen geleitet. Das Gesetz sieht den Einsatz von Familienhebammen vor, die sogenannte „Risikofamilien“ frühzeitig, also gleich nach der Geburt des Kindes, begleiten. Hierfür stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 120 Millionen Euro bereit. Wir wollen uns zudem für eine Unterstützung über diesen Zeitraum hinaus stark machen werden. Das haben wir bereits in einem Entschließungsantrag verdeutlicht.

Ferner sprechen die Länder von mehr Qualitätssicherung – die jedoch nichts kosten darf. Kinderschutz gibt es aber nicht zum Nulltarif. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Gesetz den Kinderschutz in Deutschland wesentlich verbessern können. Jede Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft gerade diejenigen, die wir am meisten schützen müssen, unsere Kinder.“

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Bundeskinderschutzgesetz darf nicht scheitern