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02.12.2011

Armin Schuster, Dr. Hans-Peter Uhl

Bundesbeamte erhalten wieder mehr Weihnachtsgeld

Beitrag zur Haushaltssanierung wird belohnt




Der Bundestag hat am Donnerstag die vorzeitige Wiedergewährung der Sonderzahlung für Bundesbeamte verabschiedet. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der zuständige Berichterstatter Armin Schuster:


„Beamten, Soldaten und Richter erhalten nun wieder 60 Prozent statt bislang 30 Prozent eines Monatsgehaltes als Sonderzahlung Mit der vorzeitigen Wiedergewährung der ursprünglich bis 2015 ausgesetzten Sonderzahlung für Bundesbeamte bereits ab dem nächsten Jahr setzt die Union ein klares politisches Zeichen. Damit wird der erhebliche Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten honoriert. Ihr Sparbeitrag beläuft sich alleine durch die Aussetzung des Weihnachtsgeldes seit 2006 auf rund drei Milliarden Euro.

Die Verwaltung des Bundes hat in den vergangen Jahren erhebliche Sparbeiträge erbracht, etwa durch die Einführung der 41-Stunden-Woche, den vollständigen Wegfall des Urlaubsgeldes, den Verzicht auf inflationsbedingte Lohn- und Gehaltsanpassungen seit 1998 sowie die Reduzierung der Sonderzahlungen auf 60 Prozent bis 2004. Die Zahl der Beschäftigten im Bundesdienst ist in den letzten 20 Jahren um rund 30 Prozent reduziert worden - obwohl die Aufgabenfülle deutlich gestiegen ist.

Wir halten es für gerechtfertigt, dass die krisenbedingte Aussetzung der Sonderzahlung bereits vorzeitig korrigiert wird, da unsere Finanzsituation eine solche Ausgabe nun wieder erlaubt. Unseren strikten Sparkurs tangiert diese Entscheidung nicht. Mit diesem Gesetz zeigt die Koalition, dass sie sich der herausragenden Leistungsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes bewusst ist und den Sonderbeitrag der Beamtenschaft bei der Haushaltkonsolidierung honoriert.“

 

Hintergrund:

Das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung sieht vor, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes jetzt nicht wieder ein volles 13. Monatsgehalt erhalten, sondern lediglich das Niveau von 2004/2005 wieder erreichen (Aktive 60 Prozent, Versorgungsempfänger knapp 50 Prozent eines Monatsbezuges). Die Sonderzahlungen waren seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden und beliefen sich 2004 nur noch auf 60 Prozent. 2006 wurde dieser Betrag für fünf Jahre nochmals halbiert und sollte 2010 wieder voll aufleben. Wegen des Sparpakets wurde die Aussetzung jedoch bis 2015 verlängert. Die Einsparungen beliefen sich jährlich auf 500 Millionen Euro. Der Sparbeitrag der Beamten summiert sich damit seit 2006 allein durch die vorübergehende Kürzung der Sonderzahlung auf drei Milliarden Euro.

Es werden rechnerisch sämtliche Gehaltsbestandteile, auf die Sonderzahlung gewährt wird (d. h. nicht nur die Grundgehaltstabelle, sondern auch z. B. der Familienzuschlag), zum 1. Januar 2012 um 2,44 Prozent erhöht. Im Ergebnis wird dadurch das Niveau von 2005 wieder erreicht. Die Zahlung erfolgt nicht als Einmalzahlung am Ende des Jahres, sondern wird auf die monatlichen Zahlungen umgelegt.

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