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26.05.2012

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28.10.2011

Clemens Binninger, Dr. Hans-Peter Uhl

Befugnisse zur Terrorbekämpfung bleiben erhalten

Erkenntnisse über Kommunikation oder Reisen sind unerlässlich




Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der zuständige Berichterstatter Clemens Binninger:


„Wir stellen mit dem Beschluss sicher, dass unsere Sicherheitsbehörden auch zukünftig die notwendigen Befugnisse zur Terrorbekämpfung haben. Die bewährten Instrumente aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz laufen damit nicht Anfang 2012 aus, sondern können weiterhin von unseren Nachrichtendiensten angewandt werden.

Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten, die Reisebewegungen und die Finanztransaktionen von Verdächtigen sind gerade mit Blick auf die terroristische Szene, die sich abschottet und sehr konspirativ agiert, oftmals der einzige Ansatz für die Sicherheitsbehörden zur Aufklärung von Verbrechen. Deshalb ist es richtig, dass die Nachrichtendienste auch zukünftig die Befugnis haben, bei Terrorverdacht Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen, Fluggesellschaften, Buchungsstellen sowie Finanzinstituten zu erhalten. Wir haben uns gleichzeitig entschieden, bestimmte Befugnisse abzuschaffen, die in der Vergangenheit nicht genutzt wurden. Andere Befugnisse werden dagegen effektiver ausgestaltet.

Wir begrüßen die breite Zustimmung zu diesem Gesetz im Bundestag. Sie zeigt, dass das Parlament sich seiner Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes bewusst ist.“

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Befugnisse zur Terrorbekämpfung bleiben erhalten