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26.05.2012

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04.11.2011

Albert Rupprecht, Marcus Weinberg

Anerkennungsgesetz steht für Willkommenskultur

Rechtsanspruch auf zügige Überprüfung der Abschlüsse




Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Marcus Weinberg:


Das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Signal an die hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Wer im Ausland etwas gelernt hat, bekommt bei uns die Chance, das Gelernte in einer Berufstätigkeit anzuwenden. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Integrationspolitik.

Mit dem neuen Gesetz können künftig Zugewanderte zügig ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse überprüfen lassen. Sie erhalten einen durchsetzbaren Rechtsanspruch. Damit ist der Weg frei, dass mehr ausländische Fachkräfte in ihrem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten können. Vor dem Hintergrund der Alterung unserer Gesellschaft und des daraus resultierenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht länger leisten, gut ausgebildete Menschen unter Wert zu beschäftigen.

Viele Beratungen zwischen Bund und Ländern im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat haben dafür gesorgt, dass das komplexe Gesetz rasch einvernehmlich verabschiedet werden konnte. Das zeigt: Wir lassen zugewanderte Menschen nicht im Stich, sondern erkennen ihre Bildungs- und Lebensleistungen an. Nach Expertenmeinungen könnten in den nächsten Jahren bis zu 300.000 hier bereits lebende Menschen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss von dem Gesetz profitieren.“

Anerkennungsgesetz steht für Willkommenskultur