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Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Nachhaltigkeit in allen Politikfeldern verankern
Mit dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBNE) hat der Bundestag ein Instrument geschaffen, mit dem die inzwischen weithin anerkannten Ideen der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit in den politischen Prozess wirksam eingespeist werden können. Die Verankerung der Nachhaltigkeit in einem eigenen parlamentarischen Gremium entspricht dabei der Bedeutung dieser Querschnittsaufgabe. Dabei beschränkt sich Nachhaltigkeit nicht auf Fragen des Umwelt- und Naturschutzes. Es geht darum, die drei Politikfelder Ökonomie, Ökologie und Soziales in Einklang zu bringen. Politische Entscheidungen müssen sich an der Grundidee ausrichten, dass heutige Generationen bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse künftigen Generationen nicht die Möglichkeit nehmen dürfen, wiederum ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die ihre AG zum PBNE mit einer Referenten-Vollzeitstelle ausgestattet hat. Die Unionsfraktion übernimmt damit eine auch von anderen Fraktionen und externen Stellen viel beachtete Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitsmanagement des Deutschen Bundestages.
Auf Initiative des Beirates wurde mit Beginn der 17. Wahlperiode in die Gesetzesfolgenabschätzung eine obligatorische Nachhaltigkeitsprüfung integriert. Damit müssen alle Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung nunmehr verpflichtend Aussagen darüber enthalten, welche Auswirkungen das Vorhaben auf eine nachhaltige Entwicklung hat. Der PBNE wurde beauftragt, die Nachhaltigkeitsprüfung zu kontrollieren und zu bewerten. Er kann damit einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Gesetzgebung in Deutschland leisten. Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung leistet einen entscheidenden Beitrag, politische Entscheidungen in Deutschland aus der strukturellen Gegenwartsbezogenheit und der Kurzfristigkeit von Legislaturperioden herauszulösen und den Horizont in der Gesetzesfolgenabschätzung deutlich zu erweitern.
Der PBNE versteht sich als Impulsgeber und Begleiter der nationalen, aber auch der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Um das Nachhaltigkeitsmanagement im Deutschen Bundestag weiter auszubauen, sollte der PBNE als dauerhaftes Gremium des Parlaments installiert werden. Zudem streben wir an, sowohl die Federführung für die nationale und Europäische Nachhaltigkeitsstrategie auf den PBNE zu übertragen als auch das Verfahren zur Nachhaltigkeitsprüfung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu verankern. Auf diese Weise kann man die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung noch stärker in den parlamentarischen Alltag integrieren.