Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
24.05.2012

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang

Norbert Geis

Mitglied des Ältestenrats


Geboren am 13.01.1939 in Großwallstadt
römisch-katholisch
verheiratet
4 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 18.02.1987 (11. Wahlperiode)
Rechtsanwalt

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rechtsausschuss
 
Stellvertretendes Mitglied
Innenausschuss
 


Aschaffenburg

(Direkt gewählt im Wahlkreis 247)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-73524
Fax: 030/227-76186
E-Mail: norbert.geis@bundestag.de

Norbert Geis
Bildquelle:
Uli Schwab
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Frohsinnstr. 30
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/22328
Fax: 06021/15556
E-Mail: norbert.geis@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Das sind politische Gründe. Herr Wulff hat daher einen gültigen Rechtsanspruch auf den Ehrensold. Dieser Rechtsanspruch ist zu respektieren. (...)
      Artikel anzeigen...
    • (...) Fragen 5 und 6) Von einer regelmäßigen "berufspsychologischen Untersuchung" der Richter – Sie meinen wahrscheinlich vor allem die Familienrichter – halte ich eher wenig, mehr dagegen von einer kinderpsychologischen Zusatzausbildung der Familienrichter im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Allerdings weiß ich auch um die jetzt schon bestehende enorme Arbeitsbelastung der Richterschaft. (...)
      Artikel anzeigen...
    • Ihre Besorgnis hinsichtlich der Haftungsrisiken, die Deutschland im Zuge der Finanzmarkt- und Staatsanleihenkrise eingegangen ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Zahlen, die hier genannt werden, sind äußerst beunruhigend. (...)
      Artikel anzeigen...
    • (...) Eine Ehescheidung und der Streit zwischen den Eltern stellt vor allem für das Kind eine starke Belastung dar. Die gerichtliche Entscheidung muss daher im Sinne des Kindeswohls immer die letzte Ausflucht sein. Je schneller die Sorgerechtsfrage geklärt wird, desto besser für das Kind. (...)
      Artikel anzeigen...
    • (...) Insofern halte ich Ihre Befürchtungen grundlos. Im Falle einer Ehescheidung steht für mich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. (...)
      Artikel anzeigen...