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Stand: 20.05.2012, 19:41 Uhr
Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
90 Minuten
Der Gesetzentwurf ist die Antwort auf den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft, der damit einhergeht, dass Zahl der Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) seit vielen Jahren rückläufig ist und regionale Unterschiede anzugleichen sind.
In der LSV wird ein Bundesträger mit Hauptverwaltung und Geschäftsstellen als Selbstverwaltungskörperschaft errichtet, der Träger der gesamten LSV (Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) wird. In diese Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau werden die bisherigen regionalen Träger, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der LSV eingegliedert. Den zwischen dem Gartenbau und der sonstigen Landwirtschaft bestehenden Unterschieden wird hierbei angemessen Rechnung getragen. Ziel einer Neuordnung ist es, die Aufgabenerledigung durch Bündelung bei einem Bundesträger effizienter zu gestalten.