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25.09.2008

(179. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr

Neufassung des Raumordnungsgesetzes


zu Protokoll

Vor dem Hintergrund strukturverändernder Herausforderungen wie Klimawandel und Bevölkerungsrückgang sowie auf Grund der Föderalismusreform I im Jahre 2006 soll das Raumordnungsgesetz novelliert werden. Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Raumordnung in den neu geschaffenen Kompetenztyp der (umfassenden) Bundesgesetzgebung mit Abweichungsmöglichkeit der Länder überführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Raumordnungsrecht wird somit gesetzgeberisches Neuland betreten; angestrebt wird eine Balance zwischen der Regelung weitgehender bundeseinheitlicher Standards und der gesetzgeberischen Zurückhaltung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer Besonderheiten.

Inhaltliche Schwerpunkte der Gesetzesnovellierung sind

  • die Aktualisierung der gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung, die Präzisierung der Regelungen über die Planerhaltung als Beitrag zu einer erhöhten Rechtssicherheit der Raumordnungspläne,
  • die Erweiterung der Regelungen über das raumordnerische Zusammenwirken von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts und die informelle Planung,
  • die Konkretisierung der Regelungen über den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes.

Mit dem Raumordnungsgesetz wird eine moderne Grundlage für eine effiziente und zukunftsfähige, koordinierende Raumentwicklung in Deutschland geschaffen, welche die verschiedenen Aspekte wie Unterstützung von zukunftsweisender Wirtschaft und von Entwicklungspotenzialen, Sicherung der Daseinsvorsorge sowie Ressourcenschutz miteinander in Einklang bringt.

Neufassung des Raumordnungsgesetzes