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25.09.2008

(179. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:40 Uhr

Modernisierung des Vergaberechts


45 Minuten

Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt und zugleich wichtige EU-Regelungen - insbesondere zum so genannten Nachprüfungsverfahren - in das deutsche Recht übernommen.

Die Nachteile kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe großer Aufträge werden durch die Pflicht, öffentliche Aufträge grundsätzlich in Losen zu vergeben, ausgeglichen. Damit erhöhen sich für kleine und mittlere Unternehmen die Chancen, sich auch an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen.

Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf klar, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Diese können - wie im europäischen Recht vorgesehen - insbesondere soziale oder umweltbezogene Aspekte betreffen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit der einzukaufenden Leistung oder Ware stehen.

Schließlich sollen ergänzende Regelungen bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge zu noch mehr Effizienz und Beschleunigung dieser Verfahren führen. Verzögerungen bei öffentlichen Investitionen sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Dies soll u. a. durch eine Beschreibung des Amtsermittlungsgrundsatzes, Vereinfachungen bei der Erteilung des vorzeitigen Zuschlages, d.h. vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens, und durch Anpassung der Gebührensätze erreicht werden.

Modernisierung des Vergaberechts