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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr
Menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr (B'90/Grüne)
zu Protokoll
Die Grünen fordern die Einhaltung von menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Insbesondere plädiert der Antrag dafür, die Grenzen des zulässigen Vorgehens der Soldaten bei Auslandseinsätzen genauer zu definieren, um ggf. auch eine strafrechtliche Verantwortung der Soldaten auszuschließen.
Die Forderung der Grünen geht an den Tatsachen vorbei und stellt indirekt einen Vorwurf an das eigene Parlament dar, da dieses durch das Parlamentsbeteiligungsgesetz über die Ausführung der Auslandsmandate wacht. Die Bundeswehr sorgt für eine einsatzbezogene Schulung zu völkerrechtlichen Fragen im Vorfeld eines Auslandseinsatzes.
Das Soldatengesetz verbietet Soldaten, strafrechtswidrige Befehle anzunehmen und auszuführen. Eine Ausführung von strafrechtswidrigen Befehlen würde darüber hinaus nach dem Wehrstrafgesetz geahndet.