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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:40 Uhr
Lobbyisten in Ministerien (Linke)
30 Minuten
Der Antrag greift die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in den obersten Bundesbehörden (Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 1.4.2008) auf.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundesbehörden zu untersagen, externe Beschäftigte mit beratender und oder vorgesetzten Funktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen-und Kaptalgesellschaft im nichtstaatlichen Anteilseinen haben.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Ergebnisse des Bundesrechnungshofes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung erlassen (Kabinettsitzung am 18. Juni 2008).
Es ist sichergestellt, dass externe Personen nur im Rahmen eines transparenten Personalaustauschprogramms zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft oder wenn die Verwaltung nicht über Fachwissen verfügt, das für die Erfüllung spezifischer Aufgaben notwendig ist, eingesetzt werden. Die Dauer des Einsatzes ist begrenzt.
Externe dürfen nicht in bestimmten Funktionen eingesetzt werden (z.B. Formulierung von Gesetzentwürfen, Leitungsfunktionen, Vergabe öffentlicher Aufträge).
Die Forderungen der Linken gehen ins Leere.