Im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten, insbesondere dem Zusammenbruch mehrerer international bedeutender Banken, ist eine außergewöhnliche Volatilität zu beobachten. Dies betrifft vor allem Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche.
Grundsätzlich stellen Leerverkäufe ein probates Mittel im Rahmen von Anlagestrategien dar, die auf sinkende Kurserwartungen ausgerichtet sind und sie können die Informationseffizienz an den Finanzmärkten steigern. In einem kritischen Marktumfeld - wie derzeit - können von ihnen allerdings destabilisierende Effekte ausgehen. Von vielen Aufsichtsbehörden wurden daher - koordiniert vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) - Leerverkäufe untersagt, um eine weitere Zuspitzung der Krise zu vermeiden. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Leerverkäufe in Aktien von Unternehmen der Finanzbranche bis zum bis zum 31. Januar 2010 aus diesem Grunde untersagt.
Die BaFin sprach in ihrer Verfügung vom 29. Mai 2009 von einer weiter "sehr hohen Volatilität" bei Aktien von Banken, Versicherern und Börsenbetreibern. Besonders die Preise für die gehandelten Kreditausfallversicherungen (CDS-Spreads) seien im Bankensektor erhöht - trotz einer leichten Entspannung der Marktlage insgesamt. Leerverkäufe von Bank- und Versicherungswerten hätten in diesem Umfeld weitere "exzessive Preisbewegungen" zur Folge, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten.
Die temporäre Untersagung von Leerverkäufen ist angesichts der besonderen Marktlage zu begrüßen. Zwar zeigen die ersten Erfahrungen, dass das temporäre Verbot von Leerverkäufen im Kontext aller Maßnahmen nicht unbedingt zur Stabilisierung der Märkte maßgeblich hat. Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte ein Verbot von Leerverkäufen aber auch nur vorübergehend gelten. Spätestens wenn die neue Finanzarchitektur so weit gefestigt ist, dass das Vertrauen der Märkte wieder die Oberhand gewinnt, müssen solche Regelungen wieder ab geschafft sein. Scharf verfolgt werden sollten hingegen Leerverkäufe, die mit Marktmanipulation verbunden sind - zum Beispiel im Zusammenhang mit der Verbreitung unrichtiger Angaben.
Stichwort Leerverkäufe
Leerverkäufe sind Börsengeschäfte, bei denen jemand auf den fallenden Kurs einer bestimmten Aktie wettet und funktioniert so: Jemand leiht sich Aktien zum Beispiel von einem Fonds für eine festgelegte Zeit aus. Dafür zahlt er eine Leihgebühr. Er verkauft die Aktien an der Börse. In der Erwartung, dass er dieselben Aktien später billiger zurückkaufen kann. Wenn der Leihvertrag ausläuft, kauft er die Aktien zurück. Hat er richtig spekuliert, muss er einen niedrigeren Preis bezahlen. Sein Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Kurs, zu dem er die Aktien verkauft hat und dem, zu dem er sie zurückgekauft hat - minus die Leihgebühr. Dies ist ein gedeckter Leerverkauf ("shortselling"), da die Aktien ja wirklich, wenn auch nur geliehen, vorhanden waren.
Das Gegenstück sind ungedeckte Leerverkäufe ("naked shortselling"). Bei denen verkauft man nicht die Aktien selbst, sondern nur die Verpflichtung, sie zu liefern. Hierbei hofft man, dass der Kurs fällt und man sich später günstiger an der Börse mit den Aktien eindecken und seine Lieferungsverpflichtung erfüllen kann. Die Differenz zwischen dem Preis, den man für die Verpflichtung, Aktien zu liefern, bekommen hat, und dem Kurs, zu dem man sich später mit Aktien eindeckt, ist der Gewinn. Das Besondere beim ungedeckten Leerverkauf ist, dass man zunächst Aktien verkauft, die man gar nicht hat.
Regelungen USA
Die US-Börsenaufsicht SEC untersagte Leerverkäufe für mehr als 950 Finanzwerten in den USA. Das Verbot lief am 17. Oktober 2008 aus. Zudem müssen Fonds mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 100 Mio. Dollar vorerst ihre täglichen Leerverkaufspositionen einmal wöchentlich offenlegen. Hauptziel der Regelung ist die Rettung der letzten beiden Investmentbanken. Hintergrund sind die Wetten auf fallende Kurse, die Lehman in die Insolvenz und Merrill Lynch in die Fusion mit der Bank of America gezwungen haben. Nach ihrem Verbot sollen in den USA die umstrittenen Börsenwetten auf fallende Kurse bei Finanzwerten vom 9. Oktober 2008 an wieder erlaubt sein.
Regelungen Großbritannien
Vor der Finanzkrise gab es in GB kaum Beschränkungen für sog. Short Seller, die mit geliehenen Aktien auf Kursverluste spekulieren. Die britische Finanzaufsicht FSA verbot den Leerverkauf von Finanzaktien jetzt vollständig. Das Verbot wurde am 16. Januar 2009 aufgehoben. Die Aufseher halten sich die Option offen, die Regel auch auf andere Branchen auszudehnen. Hintergrund ist die Kritik an den Hedge-Fonds, die meist hinter den Wetten stecken. Sie begann in diesem Sommer, als der größte britische Baufinanzierer HBOS unter massiven Druck geriet. Einige Hedge-Fonds hatten Wetten auf Kursverluste abgeschlossen. Die FSA. Prüfte darauf hin, ob Hedge-Fonds illegalerweise gezielt Gerüchte gestreut hatten, um den Kurs von HBOS zu drücken. Die Untersuchung kam allerdings zu keinem Ergebnis. Die FSA beschloss, dass Short Sellers ihre Leerverkäufe offen legen müssen, wenn ihre Positionen einem Anteil von 0,25 % an einem Unternehmen entsprechen, das gerade in einer Kapitalerhöhung steckt.