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Stand: 20.05.2012, 18:36 Uhr
Kurzarbeitergeld (SPD)
30 Minuten
Die Bundesregierung hat im November 2009 beschlossen, die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ab 1. Januar 2010 weiter zu verlängern auf 18 Monate. Bis Ende 2009 konnten Unternehmen für bis zu 24 Monate Kurzarbeit beantragen.
Die Vorgängerregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld wesentlich erleichtert. So wurde die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht derzeit der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Zudem müssen Arbeitszeitkonten vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht abgebaut werden. Beide Regelungen sind befristet bis 31. Dezember 2010.
Der Antrag ist Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales am 19. April 2010.
Der Antrag ist durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) weitestgehend überholt. Die Kabinettbefassung ist für den 21. April 2010 vorgesehen.