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26.05.2012

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06.02.2012

Dorothee Bär

Kritiker des Betreuungsgeldes haben Unrecht

Für Ein- und Zweijährige steht das Bedürfnis nach verlässlicher Bindung im Vordergrund




In den vergangenen Tagen wurde die geplante Einführung des Betreuungsgeldes von verschiedenen Seiten kritisiert. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:


„Die Aussagen zeigen, dass die Kritiker die Idee des Betreuungsgeldes nicht verstanden haben. Das Betreuungsgeld gefährdet weder die Erwerbsbeteiligung von Frauen, noch mindert es Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund oder von Kindern aus bildungsfernen Schichten.

Das Betreuungsgeld stärkt die Eltern, die ihr Kind, das jünger als drei Jahre ist, nicht in eine Krippe geben wollen. Der Staat unterstützt diese Eltern finanziell mit 100 Euro bzw. später 150 Euro monatlich. Entsprechend unterstützt er die Eltern von Krippenkindern dadurch, dass er Betreuungsplätze zur Verfügung stellt, die er monatlich mit 800 bis 1.000 Euro subventioniert. Das Betreuungsgeld wird gezahlt -unabhängig davon, ob die Eltern in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig sind, oder ob sie für die Betreuung ihres Kindes ihre Erwerbsarbeit unterbrechen.

Die Eltern, die ihr Kind nicht in einer Krippe betreuen lassen möchten, sondern eine familiäre oder familiennahe Betreuung durch ein Au-pair oder eine Nanny vorziehen, mindern dadurch nicht die Bildungschancen für ihr Kind. In der Wissenschaft ist unbestritten: Bindung geht der Bildung voraus. Für die Ein- und Zweijährigen steht das Bedürfnis nach verlässlicher Bindung im Vordergrund. Und die erste Bindung eines Kindes ist die an seine Eltern oder eine andere feste Bezugsperson. Kinder brauchen gerade in ihrer ersten Lebensphase feste Bezugspersonen und liebevolle Zuwendung, damit sie ihre Talente entfalten können.

Eltern von Kleinstkindern brauchen unsere Unterstützung. Was sie nicht brauchen, ist Bevormundung oder Zweifel an ihrer Erziehungskompetenz.“
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Kritiker des Betreuungsgeldes haben Unrecht