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26.05.2012

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Klaus-Peter Flosbach

Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen


Geboren am 08.01.1952 in Wipperfürth
römisch-katholisch
verheiratet
3 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 17.10.2002 (15. Wahlperiode)
Dipl.-Kaufmann

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Finanzausschuss
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Haushaltsausschuss
 


Oberbergischer Kreis

(Direkt gewählt im Wahlkreis 100)
Nordrhein-Westfalen


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-71401
Fax: 030/227-76301
E-Mail: klaus-peter.flosbach@bundestag.de

Klaus-Peter Flosbach
Bildquelle:
Wolfgang Weiss
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Bahnhofstr. 10
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/804213
Fax: 02261/804214
E-Mail: klaus-peter.flosbach@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Selbstverständlich bin ich dagegen, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken. (...)
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    • (...) Es ist wichtig, dass wir ein neues Gesetz bekommen, das uns vor gefälschten und gefährlichen Produkten schützt. Daher ist ACTA von großer Bedeutung. Es ist also eine Überarbeitung und Überprüfung von ACTA vorgesehen. (...)
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    • (...) Ich halte es deshalb für richtig, wenn es auch eine staatliche Leistung für den Fall gibt, dass das Kind zu Hause von einem Elternteil betreut wird. Die christlich-liberale Koalition hat deshalb vor, ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das 2. und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes einzuführen. (...)
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    • (...) Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass die Konsolidierung des Haushalts oberste Priorität hat. (...) Es geht bei dem Thema Konsolidierung und Steuerentlastung nicht um ein "entweder-oder", sondern um ein "sowohl-als-auch". (...)
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    • (...) Ein geringer Teil derjenigen, die Sozialleistungen vom Staat bekommen, verfügen nicht über ein eigenes Konto. Das bedeutet, die Zahlung kann nur durch einen Scheck übermittelt werden. (...)
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