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24.01.2008

(139. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:00 Uhr

Kinderarmut bekämpfen - Kinderzuschlag ausbauen (Linke)


1 Stunde

Die Linksfraktion fordert eine eigene soziale Sicherung für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen. Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen künftig nicht mehr als Teil der Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch gewertet werden.
 
Entsprechend müsse das Bundeskindergeldgesetz mit sofortiger Wirkung novelliert werden. Da das Kindergeld nicht ausreiche, um das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern abzudecken, solle - zunächst für Kinder von Eltern mit geringem oder keinem Einkommen - der Zuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz zu einer ergänzenden Leistung ausgebaut werden.
 
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Antrag ab. Mit der zum 01. Juli 2006 in Kraft getretenen Änderung des Bundeskindergeldgesetzes hat bereits eine Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um Kinder zwischen vollendetem 18. und 25. Lebensjahr stattgefunden.
 
Weiter ist geplant, durch die Fortentwicklung des Kinderzuschlags den Berechtigtenkreis auszuweiten. Nach einer zwischen BMAS und BMFSFJ abgestimmten Schätzung könnten etwa 261.000 weitere Kinder erreicht und ihren Eltern ermöglicht werden, ohne Bezug von Arbeitslosengeld II für sie zu sorgen. Die geldliche Kinderarmut kann weiter reduziert werden.
 
Auch sollen Ausstiegsanreize aus der Arbeitslosigkeit und eine systematische Integration verstärkt werden. Der Kinderzuschlag erfüllt diese Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe unter der Voraussetzung der Fortentwicklung, da immer noch – hauptsächlich wegen der Mindesteinkommensgrenze - mehr als 90 v. H. der Anträge abgelehnt werden müssen:
 
Die Befristung der möglichen Bezugsdauer des Kinderzuschlags wurde bereits Ende 2007 gestrichen.
 
Kinderarmut bekämpfen - Kinderzuschlag ausbauen (Linke)