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Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
zu Protokoll
Das Gesetz dient der Anpassung des Öko-Landbaugesetzes und der Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes im Hinblick auf die Änderungen, die die Europäische Union an der Gemeinschaftsrechtslage auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus vorgenommen hat.
Mit diesen Regelungen wird der Schutz des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbau auf hohem Niveau weitergeführt. Dazu wurden insbesondere die für eine Fortsetzung der Kontrollmaßnahmen in den Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung erforderlichen Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen.