Noch vor der Bundestagswahl soll das neue Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon vom Bundestag verabschiedet werden. Norbert Röttgen erläutert im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Beteiligungsrechte des Parlaments. Er sagt: "Um Europa in unserem Sinne mit gestalten zu können, braucht die Bundesregierung ein Höchstmaß an Flexibilität."
Frage: Herr Röttgen, ab diesem Montag geht es um den Inhalt des künftigen Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag. Worum genau?
Norbert Röttgen: An diesem Montag werden wir darüber sprechen, wie die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag wie auch Bundesrat im alltäglichen europapolitischen Geschäft ausgestaltet werden soll. Es geht darum, ob die bisherige Vereinbarung über Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Parlament Teil des zu schaffenden Begleitgesetzes wird und um die Frage der Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Bundestages. Das künftige Begleitgesetz sollte zweierlei berücksichtigen: nach innen die uneingeschränkte Information und Rechtfertigung der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Und nach außen die volle Handlungsfähigkeit der Bundesregierung.
Frage: Die volle Handlungsfähigkeit will mancher in der CSU eingeschränkt sehen.
Röttgen: Das sehe ich nicht so. Die CSU möchte vor allem die Beteiligungsrechte des Parlaments stärken. Dabei müssen wir aber darauf achten, die Befugnisse der Bundesregierung im Europäischen Rat nicht so zu beschneiden, dass sie handlungsunfähig wird. Österreich hat vor Jahren erlebt, wie die eigene Regierung in Brüssel marginalisiert wird, wenn sie sich an eine strenge Vorgabe des Parlaments halten muss. Deutschland ist bislang der Motor der Europäischen Einigung gewesen und nicht die Bremse. Wir sollten die Begleitgesetze auf der Basis des Verfassungsgerichtsurteils so gestalten, dass das auch so bleibt. Um Europa in unserem Sinne und nach unseren hohen Standards mitgestalten zu können, braucht die deutsche Bundesregierung ein Höchstmaß an Flexibilität.
Frage: Die Befürworter der Österreich-Lösung argumentieren, dass die Regierung stets die Parlamentsmehrheit stellt. Wie sollte es gegen ihren Willen Vorgaben geben?
Röttgen: Grundsätzlich trägt die Mehrheit die Regierung. Erfahrungsgemäß gilt aber nicht das Gesetz der täglichen Harmonie. Es kann Situationen geben, in denen die Parlamentsmehrheit in einem bestimmten Punkt etwas anderes will als die Regierung. Wir arbeiten an einer Verstärkung der Rechtfertigungspflichten der Bundesregierung. Es darf aber nicht zu Blockaden kommen.
Frage: Die CSU hat verlangt, den Lissabon-Vertrag unter "völkerrechtlichen Vorbehalt unter Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zu stellen. Wird es das mit der CDU geben?
Röttgen: Der Tenor des Urteils aus Karlsruhe ist, dass sich Bundesregierung und Bundestag einigen müssen, wie sie europapolitische Entscheidungen innerstaatlich absprechen. In keinem Satz aus Karlsruhe wird auch nur angedeutet, dass wir gegenüber der EU Erklärungen abgeben müssen. Der Vertrag von Lissabon ist verfassungskonform.
Frage: Was spricht gegen die Forderung aus der CSU, eine Protokollerklärung zur Ratifikationsurkunde in Rom zu hinterlegen?
Röttgen: Dass sich alle deutschen Staatsorgane an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten, ist eine Selbstverständlichkeit. Die würden wir durch ein zusätzliches Protokoll geradezu relativieren. Die Auslegung des Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht können wir nicht zum Gegenstand eines völkerrechtlichen Vertrags machen. Man könnte unter 27 Vertragspartnern, also den Mitgliedstaaten der EU, keinen Vertrag schließen, wenn jeder zusätzlich ein umfangreiches Dokument dazu hinterlegen würde, wie denn dieser Vertrag zu verstehen sei. Das wäre das Ende des Lissabon-Vertrags und das Ende der Europäischen Union.
Frage: Die Bundesregierung hat zwei Gesetze vorgeschlagen, ein Begleitgesetz plus ein Änderungsgesetz. Ist das realistisch?
Röttgen: Das ist komplizierte Gesetzestechnik. Es geht dabei darum, dass die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag erst erfolgen kann, wenn das Begleitgesetz in Kraft ist. Einzelne - völlig unstrittige - Teile dieses Gesetzes können aber wiederum erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages in Kraft treten. Dazu gehört eine Verfassungsänderung zur Subsidiaritätsklage und zur Rolle des Europaausschusses im Bundestag. Deshalb müssen der grundgesetzliche Teil und die anderen Regelungen in zwei Gesetze aufgespalten werden, um ein getrenntes Inkrafttreten zu ermöglichen.
Frage: Formulierungshilfe der Bundesregierung war diesmal ausdrücklich nicht gewollt. Nun redet sie doch mit.
Röttgen: Das halte ich für absolut notwendig und erwünscht. Dieser Gesetzentwurf entsteht zwar im Gegensatz zu üblichen Gesetzentwürfen im Parlament. Dennoch brauchen wir die Fachkompetenz in den Ministerien wie im Kanzleramt. Das schränkt unser Selbstbewusstsein als Parlament und unsere Handlungsfreiheit bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes in keiner Weise ein.
Frage: Ihr Parteifreund Jürgen Rüttgers hat kritisiert, aus dem Urteil spräche die überkommene Nationalstaatsidee des 19. Jahrhunderts. Teilen Sie diese Ansicht?
Röttgen: Das Urteil konzentriert sich in seinem Begründungsteil sehr stark auf die Konkurrenz von nationalstaatlicher Souveränität und europäischer Hoheitsausübung. Problematisch daran ist tatsächlich, dass es diese Konkurrenz als eine sich ausschließende statt als eine sich ergänzende wahrnimmt. Dadurch entsteht der Eindruck eines gegenseitigen Kampfes, als müsse sich der Nationalstaat gegen Europa behaupten.
Frage: Viele Deutsche fürchten zu viel EU.
Röttgen: Das ist in manchen Bereichen auch richtig, in anderen Bereichen haben wir aber zu wenig Europa. Es geht deshalb nicht darum, Europa generell zurückzudrängen, sondern richtig zu justieren. Wir sollten die Integration dort weiter vorantreiben, wo sie existentiell wichtig ist, und gleichzeitig dort beschränken, wo sie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Nationale Souveränität und europäische Integration sind zwei Seiten einer Medaille. Die europäische Integration ist nicht gegen die nationale Souveränität gerichtet. Sie ist vielmehr Teil der nationalen Souveränitätsausübung. Vom Terrorismus über Migration bis hin zur Finanzmarktkrise gilt: Diese Probleme kann der Nationalstaat nicht allein lösen. Einen Souveränitätsbegriff, der sich allein am Nationalstaat orientiert, halte ich für anachronistisch. Ohne europäische Integration wäre der Nationalstaat in weiten Bereichen machtlos.
Frage: Hat die Integration keine ungewollte Eigendynamik entwickelt?
Röttgen: Das mag punktuell stimmen, grundsätzlich glaube ich das nicht. Wir haben weiterhin dringenden europäischen Integrations- und Handlungsbedarf. Auf dem Energiemarkt ist der Wettbewerb noch völlig unzureichend. Die Preise sind zu hoch, weil wir hier eben keinen europäischen Binnenmarkt haben. Oder nehmen Sie die Finanzmarktkrise: Die ganze Welt ist da hineingeraten, weil es keine einheitliche europäische Stimme zur Gestaltung der internationalen Finanzmärkte gab. Wenn wir diesen europäischen Mangel nicht beheben, wird es auf diesem entscheidenden Feld keine Gestaltung nach unseren Werten und Interessen geben.
Frage: Die Briten mögen andere Werte haben.
Röttgen: Aber es gibt eine kontinentaleuropäische Position, die in der kulturellen Gemeinsamkeit eines Ausgleichs von Freiheit und Solidarität besteht. Diese gemeinsame Haltung lässt sich nicht als nationale, sondern nur als europäische Position international durchsetzen. Deshalb ist es grundsätzlich falsch zu sagen, das Ende der Integration ist erreicht. Im Gegenteil: Europa ist mehr denn je gefordert, mit einer Stimme auf die großen Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren. Wenn es eine große Lehre aus der Finanzmarktkrise gibt, dann diese.
Frage: Gibt es keine "Verfassungsidentität"?
Röttgen: Politisch ja, rechtlich ist das ein neuer Terminus aus Karlsruhe, den das Grundgesetz nicht kennt. Er ist ein Beispiel dafür, dass manche Ausführungen des Gerichts in der Lissabon-Entscheidung einen eher politischen Charakter haben. Karlsruhe hat sich damit auch gegenüber dem Parlament sehr weit hervorgewagt.
Frage: Befürchten die Richter Machtverlust?
Röttgen: Ich betreibe keine Motivforschung, sondern die sachgerechte Umsetzung des Urteils. Dennoch: Die altbekannte Konkurrenz zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof schimmert durch.
Frage: Einer der Kläger, der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler, sagt, es sei unmöglich gewesen, zum Lissabon-Vertrag im Parlament und in den Ausschüssen zu reden. Wieso war das nicht erwünscht?
Röttgen: Eine ganz große Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollte und will diesen Vertrag. Das muss akzeptiert werden. Das individuelle Rederecht wird selbstverständlich nicht beschnitten.
Frage: Was ist, wenn Gauweiler oder andere wieder klagen?
Röttgen: Das Verfassungsgericht hat klar gesagt, wo es Defizite sieht. Wir werden diese Mängel beheben.
Frage: Ist jetzt tatsächlich die europäische Integration gestoppt?
Röttgen: Ich glaube, das Urteil ist ein guter Anlass für eine Grundsatzbestimmung zum Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union. Die weitere Integration Europas wird aber kommen, weil sie gefordert wird.
Frage: Von den Regierungen?
Röttgen: Nein, von den Bürgerinnen und Bürgern. Ich als Bürger möchte nicht wieder Objekt des angelsächsischen Finanzkapitalismus werden. Dagegen schützt mich nicht Deutschland, sondern Deutschland in Europa. Alles andere als eine weitere Integration wäre Selbstpreisgabe. Dazu ist niemand bereit, auch das Bundesverfassungsgericht nicht. Das Urteil wird keine Bedeutung für die Dynamik europäischen Handelns haben, wohl aber für die demokratische Rückkopplung. Da sehe ich uns als Parlament durchaus in der Pflicht.
Frage: Aber was bedeutet das für den Bürger, in dessen Grundrechte aufgrund Brüsseler Beschlüsse eingegriffen wird - etwa im Strafrecht?
Röttgen: Er muss sich dagegen wehren können. Ich war immer skeptisch bei Hoheitsübertragungen im Strafrecht, wo traditionelle Strukturen vorherrschen. Ansonsten müssten rechtsstaatliche Strukturen nach unserem Niveau durchgesetzt werden. Ob es zu einer solchen Übertragung kommt, halte ich aber für eine politische Entscheidung, die nach meiner Auffassung vom Parlament und nicht von den Richtern zu treffen ist.
Das Gespräch führten Reinhard Müller und Wulf Schmiese.