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  • Dr. Stefan Kaufmann: Gute Veranstalt. zur BildungsStadt mit Rita Süßmuth, die bis heute mit ihren Thesen wachrüttelt. Danach Gesprächsabend beim Völklinger Kreis
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  • Thomas Jarzombek: Erschöpft aber glücklich: heiße Diskussion mit 120 CDU-Mitgliedern heute bei meinem ersten Berliner Abend. Keine Presse - offene Worte. #fb
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  • Dorothee Bär: RT @frederics: Zolle Frau Merkel für die heutige Auszeichnung von Kurt Westergaard meinen Respekt
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01.07.2010

(51. Sitzung)
Stand: 05.09.2010, 06:09 Uhr

Jahressteuergesetz 2010


zu Protokoll

Es entspricht nunmehr schon einer gewissen Tradition, dass einmal im Jahr von der Bundesregierung ein sog. Jahressteuergesetz vorgelegt wird. Darin werden insbesondere Maßnahmen umgesetzt, die sich im Laufe eines Jahres aus Gerichtsurteilen, EU-rechtlichen Vorgaben oder aus Anregungen von Verwaltung und Verbänden ergeben haben. Dabei handelt es sich häufig mehr oder weniger um „technische“ Änderungen. Gleichwohl enthält auch der nun vorliegende Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 mit seinen rd. 180 Regelungen eine Reihe von politisch bedeutsamen Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sind dabei u.a.:
 
Änderungen des Einkommensteuergesetzes
  • Aufhebung der Befristung für die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von Binnenschiffen (§ 6b, § 52 EStG)
  • Materielle und formelle Änderungserfordernisse der Bescheide zur Verlustfeststellung und Steuerfestsetzung des Folgejahres (§ 10d EStG)
  • Konkretisierung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG)
  • Steuerbarkeit von Transferentschädigungen beim Wechsel eines Sportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein (§§ 49, 50a EStG)
  • Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung z. B. bei ausländischen Saisonarbeitskräften (§ 46 EStG)
  • Übergangsregelung bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 52b EStG)
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
  • Einführung einer Verjährungsregelung für die Ausstellung der für die Umsatzsteuerbefreiung privater Kulturunternehmer erforderlichen Bescheinigung (§ 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG
  • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer (sog. Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (§ 13b UStG)
  • Neuregelung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Grundstücke (§ 15 Abs. 1b UStG)
 Änderungen der Abgabenordnung
  • Ausweitung der Mitteilungspflichten bei Geldwäsche als Ordnungswidrigkeit (§ 31b EStG)
 Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes sowie des Grunderwerbsteuergesetzes
  • Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten