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Ist der Ausstieg revidierbar?
Eine Revisionsklausel, mit der der Ausstieg rückgängig gemacht werden könnte, gibt es nicht. 2021 soll das letzte KKW vom Netz. Bei stockendem Ausbau einer alternativen Stromversorgung werden drei Kraftwerke ein Jahr länger die Versorgung sicherstellen helfen.
Der Ausstiegsprozess wird daher noch genauer überprüft als bisher. Aktuell prüft das Bundeswirtschaftsministerium alle zwei Jahre, ob die Energieversorgung in Deutschland gesichert ist. Künftig sollen unabhängige Behörden wie das Statistische Bundesamt, die Bundesnetzagentur, das Umweltbundesamt und das Bundeskartellamt jährlich über energiepolitische Fragen beraten. Der Bundeswirtschaftsminister wird über den Netzausbau, den Kraftwerksausbau und Fortschritte bei der Energieeffizienz berichten, der Bundesumweltminister über den Ausbau der erneuerbaren Energien.