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26.11.2009

(7. Sitzung)
Stand: 17.02.2010, 11:02 Uhr

ISAF-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan


1,5 Stunden

Der Deutsche Bundestag hat nach dem Beschluss des Bundeskabinetts über die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) bis zum 13. Dezember 2010 zu entscheiden.

Der Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (ISAF) hat gemäß der Resolution 1890(2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Oktober 2009 unverändert zum Ziel, die afghanische Regierung bei der Gewährleistung eines sicheren Umfelds zu unterstützen. Ein stabiles Afghanistan liegt im vitalen deutschen Interesse. Trotz Fortschritten ist die afghanische Regierung noch nicht in der Lage, in allen Teilen des Landes eigenständig für Sicherheit und Stabilität zu sorgen. Die Sicherheitslage hat sich, auch im Norden, zuletzt verschlechtert. Die Fortsetzung des internationalen Engagements ist erforderlich, um einen Rückfall Afghanistans in die Zeit des Bürgerkrieges und der Terrorherrschaft der Taliban zu verhindern. Ein stabilisiertes Afghanistan hingegen könnte Signalwirkung in der Region entfalten.

Die Afghanistankonferenz in Den Haag im März 2009 und der NATO-Gipfel in Straßburg und Kehl im April 2009 haben das Engagement der internationalen Gemeinschaft bekräftigt. Für die Bundesregierung ist es auch eine Frage der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit als Bündnispartner und Mitglied der internationalen Gemeinschaft, einen der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Deutschlands entsprechenden Beitrag zur Stabilisierung des Landes zu leisten. Dies entspricht den Grundprinzipien der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, die einem effektiven Multilateralismus verpflichtet ist. Die Bundesregierung hat, gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich, die Vereinten Nationen gebeten, nach Bestätigung der neuen afghanischen Regierung möglichst zügig eine internationale Afghanistankonferenz einzuberufen, bei der, gemeinsam mit Afghanistan, konkrete Erwartungen und Ziele zu den Themen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Sicherheit sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afghanistan im Sinne einer Übergabe in Verantwortung festgelegt werden. Es ist Absicht der Bundesregierung, im Lichte der Konferenz den deutschen zivilen und militärischen Beitrag im Rahmen des internationalen Gesamtengagements in Afghanistan einer erneuten Prüfung zu unterziehen und bei Bedarf dem Parlament ein entsprechend angepasstes Mandat zur Billigung vorzulegen.

Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (ISAF) soll die afghanische Regierung bei der Schaffung und Wahrung eines sicheren Umfelds und insbesondere beim Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte unterstützen. Die afghanische Armee und die Polizei müssen in die Lage versetzt werden, selbständig für ein sicheres, entwicklungsförderndes Umfeld zu sorgen. Mit zunehmenden Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte kann die Sicherheitsverantwortung schrittweise in die Hände der Afghanen übertragen werden.

Es ist ein Erfolg, dass die afghanischen Sicherheitskräfte inzwischen an der überwiegenden Anzahl der ISAF-Operationen teilnehmen und hierbei auch ein zunehmend selbständiges Profil entwickeln. Die Übernahme von Sicherheitsaufgaben im Raum Kabul konnte im März 2009 erfolgreich abgeschlossen werden, Die Afghanen leisten damit bereits heute einen großen Eigenbeitrag zur Stabilisierung ihres Landes. Doch trotz der deutlich erkennbaren Fortschritte der letzten Jahre bleibt Afghanistan weiterhin auf Unterstützung angewiesen.

Das deutsche ISAF-Kontingent soll unverändert max. 4.500 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Das eingesetzte Personal ist erforderlich, um den deutschen Beitrag mit unveränderten Fähigkeiten fortzusetzen, dabei im Schwerpunkt den notwendigen Aufwuchs und die Befähigung der afghanischen Sicherheitskräfte zur eigenständigen Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben zu fördern, bei Bedarf unsere Alliierten im Norden Fähigkeiten und -Kräften zu unterstützen und, falls erforderlich, die afghanischen Sicherheitskräfte bei der Absicherung der Parlamentswahlen 2010 zu verstärken. Er wird auch weiterhin auf die Aufgaben in den Schwerpunktbereichen Norden und Kabul zugeschnitten sein.

Die Schaffung selbsttragender Sicherheit und Stabilität in Afghanistan ist durch militärische Mittel allein nicht zu erreichen und muss durch geeignete zivile Instrumente für den Wiederaufbau und Entwicklung ergänzt werden.