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Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr
Investitionszulagengesetz 2010
zu Protokoll
Die Investitionszulage soll nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 mit überwiegend gleich bleibenden Fördervoraussetzungen fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung von in den Jahren 2010 bis 2013 getätigten wachstumsrelevanten und arbeitsplatzschaffenden Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin.
Die Investitionsförderung in den neuen Ländern ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Die Investitionszulage stellt als regionale Beihilfe mit eindeutiger Konzentration auf die genannten Bereiche eine effektive und effiziente Basisförderung der Investitionen dar. Mit der vorgesehenen Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 wird der dynamische Aufschwung im Osten auch weiterhin nachhaltig gestärkt.
Das bisherige sehr hohe Niveau der Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen der Bundesregierung, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren.
Auch beim Übergang vom Investitionszulagengesetz 2007 zum Investitionszulagengesetz 2010 wird eine Förderlücke nicht zu verhindern sein. Diese könnte die Förderung gerade sehr großer und damit länger dauernde Investitionsvorhaben beeinträchtigen.