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  • Erwin Rüddel: Entspannter Karnevalsausklang bei den "Wenter Klaavbrödern" in Windhagen. Viele Bekannte und Freunde bei meinem Heimatverein getroffen.
    04.02.2012 03:06 h
  • Erwin Rüddel: war gestern beim Karneval in Peterslahr. Familiäre Brauchtumspflege mit viel Herz und Engagement. Das ganze Dorf ist dabei.
    04.02.2012 03:02 h
  • Dorothee Bär: @DWoehrl Erst am Freitag. Wolltest Du nicht schon längst schlafen?!? ;-)
    04.02.2012 01:05 h
  • Dr. Peter Tauber: Meine Rede! RT @nowrap: @ReneWaller Wirklich schade das #MaxSchad nicht selbst twittert ...
    04.02.2012 00:57 h
  • Dr. Peter Tauber: Toller Neujahrsempfang der CDU mit @tokoo und@peteraltmaier und sein twittergerät. War ein schöner Abend! http://t.co/YN69CeQm
    04.02.2012 00:55 h
04.02.2012

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01.09.2010

Maria Michalk

Im Herbst Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben wählen

Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben integrieren




Anlässlich der Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen ab 1. Oktober 2010 erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB:


Vom 1. Oktober bis 30. November 2010 finden in allen Betrieben und Dienststellen Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen statt. Alle beschäftigten schwerbehinderten Menschen einschließlich der Gleichgestellten sind aufgerufen, ihren Interessenvertreterinnen und -vertretern ein Mandat zu geben.

Schwerbehindertenvertretungen sind für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Ansprechpartner bei Fragen zu Prävention, Integration und Rehabilitation. Sie stehen im engen Kontakt mit Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten, den Agenturen für Arbeit sowie den Reha-Trägern, um die Interessen von Angestellten mit Behinderung zu vertreten. Dazu gehört zum Beispiel der Anspruch auf Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit.

Die Schwerbehindertenvertretungen tragen wesentlich dazu bei, Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben zu integrieren und gleiche Chancen für alle Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten, auch diejenigen, die sich in Elternzeit oder im Mutterschutz befinden, sowie Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.
Themen - A bis Z