Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:27 Uhr
Hermes-Bürgschaft für Angara 3 in Brasilien (B'90/Grüne)
zu Protokoll
Der Koalitionsvertrag trifft die klare Aussage, dass die bisher geltende Selbstbeschränkung beim Export von Nukleartechnologie aufgegeben werden soll. Damit sind die OECD-Umweltleitlinien der alleinige Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Diese schließen Deckungen für Exporte von Nukleartechnologie nicht von vornherein aus. Die Wiederaufnahme von Deckungen auch für diese Exporte ist eine konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages. Deutsche Exporteure können nun wieder auch im Bereich der Nukleartechnologie wettbewerbsfähig anbieten. Ein externer Gutachter hat die Einhaltung der OECD-Umweltleitlinien bescheinigt.