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Haben die Bundesländer die neue Schuldenregel schon umgesetzt?
Die Bundesländer sind nach Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 GG ermächtigt, „die nähere Ausgestaltung … im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen“ vorzunehmen. Der Stand der Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern ist sehr unterschiedlich. Einige Länder haben bereits die jeweilige Landesverfassung geändert, andere diskutieren noch über Änderungen. Manche Länder haben Änderungen in ihrer jeweiligen Landeshaushaltsordnung vorgenommen. Ein Teil hat aber auch noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Schuldenbremse eingeleitet.
Die sogenannten Konsolidierungshilfeländer (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben sich in Verwaltungsvereinbarungen für den Zeitraum bis 2020 auf einen Abbaupfad geeinigt.