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26.05.2012

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Gunther Krichbaum

Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union


Geboren am 04.05.1964 in Korntal

Mitglied des Dt. Bundestages seit 17.10.2002 (15. Wahlperiode)
Wirtschaftsjurist

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union (Vorsitzender)
 
Stellvertretendes Mitglied
Auswärtiger Ausschuss
 


Pforzheim

(Direkt gewählt im Wahlkreis 279)
Baden - Württemberg


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-70371
Fax: 030/227-76371
E-Mail: gunther.krichbaum@bundestag.de

Wahlkreis

 
Westliche Karl-Friedrich-Str. 104
75172 Pforzheim
E-Mail: gunther.krichbaum@wk2.bundestag.de


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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Der Bericht der "Bild"-Zeitung bezieht sich auf Pläne der EU-Kommission, das deutsche Betriebsrentensystem strengeren Eigenkapitalvorschriften zu unterziehen, um es besser auf Krisen und Unternehmensinsolvenzen vorzubereiten. Dabei schießt die Kommission aber bei ihrer geplanten Gleichstellung von Pensionskassen und Versicherungen weit über das Ziel hinaus, weil hierfür bereits der Pensionssicherungsverein eingreift. (...)
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    • (...) Wir sollten uns davor hüten, die Erhebung von Arbeitnehmerdaten durch einen Arbeitgeber reflexhaft als Eingriff zu verurteilen. (...)
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    • (...) Bei staatlichen Kreditnehmern ist die Situation aber leider eine andere. Umso wichtiger ist, dass der neue dauerhafte Stabilisierungsmechanismus ESM, der ab 2013 den bestehenden Rettungsschirm ablösen soll, eine zwingende Beteiligung der privaten Gläubiger an evtl. Zahlungsausfällen vorsieht. (...)
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    • (...) Die Finanzhilfen an Griechenland und die Programme für Irland und Portugal sind notwendige Maßnahmen, die an klare Bedingungen gekoppelt sind. Deutschland hat, wie die anderen Länder im Euroraum, Garantien übernommen. (...)
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    • (...) Wie jeder Euro-Staat die verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbremse vornimmt, bleibt natürlich den Parlamenten der einzelnen Staaten überlassen. Wichtig ist nur, dass damit jeweils die nationalrechtliche Verpflichtung besteht, die ständig fortschreitende Staatsverschuldung zu bremsen. (...)
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