Gruppe der Vertriebenen neu aufgestellt
Die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der 17. Legislaturperiode neu aufgestellt. Die Gruppe – mit Klaus Brähmig erstmals von einem Abgeordneten aus den neuen Bundesländern geleitet – umfasst nunmehr 70 Mitglieder. Zudem wurde durch einstimmigen Fraktionsbeschluss der Schwerpunkt „deutsche Minderheiten“ mit einer Namensänderung fest verankert. Damit erkennt die CDU/CSU-Fraktion nach wie vor das Kriegsfolgeschicksal an, aus dem sich eine Einheit aus Vertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten ergibt und verstärkt den dahinter stehenden Solidaritätsgedanken.
Großer Antrag zur Stuttgarter Charta
Dieser Schwung ist bisher genutzt worden, um die zentrale Aufgabe der Aussöhnung der Deutschen mit ihrer Vergangenheit und ihren östlichen Nachbarn substantiell voranzubringen. So brachte die Gruppe anlässlich des 60. Jahrestages
der Stuttgarter Charta den bisher umfangreichsten Antrag zur Thematik von Flucht und Vertreibung in den Bundestag ein, in dem die Charta als eines der „Gründungsdokumente der Bundesrepublik“ gewürdigt wurde. Darin setzt sich die Gruppe neben fünf konkreten Maßnahmen zur Bewahrung von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa auch für ein Zeichen der Verbundenheit mit den Vertriebenen – einen nationalen Gedenktag – ein.
Aufbau der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Die Gruppe begleitet parlamentarisch den Aufbau der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, das zentrale Gedenkvorhaben der Bundesregierung. In dem geplanten Dokumentationszentrum im Deutschlandhaus wird erstmals die Thematik von Flucht und Vertreibung mit Beginn im 19. Jahrhundert und im Kontext beider Weltkriege sowie der europäischen Dimension bis in die Gegenwart umfassend dargestellt und analysiert werden.
Die christlich-liberale Koalition hat 2010 mit der ersten Novellierung des Stiftungsgesetzes die Dokumentationsstätte auf eine neue Grundlage gestellt. So bleibt das Vorhaben unter dem Dach des renommierten Deutschen Historischen Museums und die Stiftung vergrößert in den beiden maßgeblichen Gremien ihr gesellschaftliches wie wissenschaftliches Fundament: Der Stiftungsrat wird von 13 auf 21 Mitglieder erweitert, die alle durch den Bundestag gewählt werden. Dabei verdoppeln sich die Sitze des größten Opferverbandes, des BdV, von drei auf sechs, womit die Herkunftsgebiete der Vertriebenen deutlich besser repräsentiert werden können. Außerdem wird ebenfalls der wissenschaftliche Beraterkreis von neun auf bis zu 15 Mitglieder aufgestockt.
Der Vorsitzende und sein Erster Stellvertreter sind im Stiftungsrat vertreten und haben etwa als Preisrichter einen Architektenwettbewerb mit auf den Weg gebracht, der Ende 2011 erfolgreich abgeschlossen werden konnte und dazu dient, den Umbau des Berliner Deutschlandhauses museumsgerecht gestalten zu können.
Die Bundesstiftung hat mit der vom Stiftungsrat im August 2012 einstimmig verabschiedeten Konzeption der geplanten Dauerausstellung einen weiteren und wesentlichen Meilenstein zur Verwirklichung des Dokumentationszentrums gesetzt, dessen Eröffnung 2016 anvisiert ist und dessen Ausbau die Gruppe auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen wird.
Kongress setzt neue Impulse
Die Gruppe setzte mit einem
ganztägigen Fraktionskongress im Oktober 2012 neue Impulse, für den namhafte Experten und hochrangige Vertreter der Bundesregierung – darunter die Bundeskanzlerin selbst – gewonnen werden konnten. Angesichts des gegenwärtig wachsenden gesellschaftlichen Interesses an der deutschen Nachkriegsgeschichte, wie es sich in den jüngsten Publikationen, Filmen und dem Bedürfnis der jüngeren Generation nach Spurensuche zeigt, ging es darum, die aktuelle Bedeutung dieses Teils der deutschen Vergangenheit aufzuzeigen. Unter dem Motto „Aussöhnung als Aufgabe. Deutschlands Arbeit an den Kriegsfolgen seit 1945“ stand die Politik für Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten im Vordergrund und der Bezug dieser Frage zur heutigen Lage in Deutschland und Europa.
Härtefallregelung bei Familiennachzug von Spätaussiedlern
Die Gruppe setzt sich ferner für die Integration der 2,3 Millionen Spätaussiedlerin in der Bundesrepublik ein. Mit der Neunten Novelle des Bundesvertriebenengesetzes konnte eine große Erleichterung für diese wichtige Bevölkerungsgruppe erreicht werden: Künftig ist es im Härtefall möglich, den Ehegatten oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich einzubeziehen. Die Härtefallregelung hilft somit, dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden.
Aufarbeitung der Assimilationspolitik des kommunistische Polens
Zwei Millionen Deutsche leben als Minderheiten außerhalb ihrer angestammten Heimat, davon über 300.000 in Polen. In einem interfraktionellen Antrag im Juni 2011 zum 20. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages konnte die Gruppe bewirken, dass sich der Bundestag dafür ausgesprochen hat, dass in Polen die in kommunistischer Zeit verfolgte Assimilationspolitik gegenüber der deutschen Minderheit aufgearbeitet und die
unterschiedlichen Erinnerungskulturen gerade in Schlesien miteinander verbunden werden.
Neues Bundesmeldegesetz stärkt Arbeit der Suchdienste
Die christlich-liberale Koalition trägt der wichtigen humanitären Aufgabe der Suchdienste, etwa des Deutschen Roten Kreuzes oder der Kirchen, weiterhin Rechnung. So wird die Arbeit der Suchdienste durch das im Juni 2012 beschlossene Bundesmeldegesetz, das ihnen einen verbesserten Zugang zu den Meldedaten ermöglicht, wesentlich gestärkt. Die Suchdienste können erstmals im Wege des automatisierten Abrufverfahrens Daten abrufen, welche über eine einfache Behördenauskunft hinausgehen, wie die derzeitige Staatsangehörigkeit oder frühere Anschriften. Das neue Verfahren kommt insbesondere der Schicksalsklärung der nach wie vor 1,3 Millionen deutschen Vermissten des Zweiten Weltkrieges und der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern zu Gute.